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Stadt Bomst

1. 1. 1874
Der Ortspolizeibezirk Bomst umfaßt die Stadtgemeinde Bomst (1 Gemeinde).
Es gilt die Städte-Ordnung für die sechs östlichen Provinzen der Preußischen Monarchie vom 30. 5. 1853.

28. 10. 1912
Eingliederung der Stadtgemeinde Bomst (teilweise)1 in die Landgemeinde Bergvorwerk im Polizeidistrikt Unruhstadt.

30. 8. 1927
Eingliederung der Stadtgemeinde Bomst (teilweise)2 in die Landgemeinde Unruhsau im Polizeidistrikt Karge;
Eingliederung des Gutsbezirks Bomst (teilweise)3 aus dem Polizeidistrikt Karge in die Stadtgemeinde Bomst.

26. 1. 1927
Eingliederung der Stadtgemeinde Bomst (teilweise)4 in die Landgemeinde Unruhstadt im Polizeidistrikt Unruhsau;
Eingliederung der Landgemeinde Unruhsau (teilweise)5 us dem Polizeidistrikt Unruhsstadt in die Stadtgemeinde Bomst.

30. 9. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Schwenten, Forst (teilweise)6 in die Stadtgemeinde Bomst.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933;
Umbenennung der Stadtgemeinde Bomst in Stadt Bomst.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

30. 9. 1938
Der Ortspolizeibezirk Bomst umfaßt die Stadt Bomst (1 Gemeinde).

1. 10. 1938
Eingliederung der Stadt Bomst in den Kreis Züllichau-Schwiebus.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 12. 10. 2005.