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25. 4. 1870
Eingliederung des Gutsbezirks Cülmla (teilweise)1 in die Stadtgemeinde Ziegenrück.
1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
11. 4. 1874
Bildung des Amtsbezirks Liebschütz Nr. 4 aus den Landgemeinden Cülmla, Eßbach, Liebengrün, Liebschütz und Paska und den Gutsbezirken Cülmla, Liebschütz, Oberhof und Liebschütz, Unterhof (8 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Liebschütz.
17. 4. 1878
Endgültige Feststellung des Amtsbezirks Liebschütz Nr. 4 mit den Landgemeinden Cülmla, Eßbach, Liebengrün, Liebschütz und Paska und den Gutsbezirken Cülmla, Liebschütz, Oberhof und Liebschütz, Unterhof (8 Gemeinden/Gutsbezirke).
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
29. 8. 1898
Eingliederung des Gutsbezirks Liebscütz Oberhof in die Landgemeinde Liebschütz.
17. 9. 1909
Eingliederung des Gutsbezirks Liebschütz, Unterhof in die Landgemeinde Liebschützf.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19192.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19273.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Liebschütz umfaßt die Gemeinden Eßbach, Külmla, Liebengrün, Liebschütz und Paska (5 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Liebschütz?.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Liebschütz): | ||||
- | 11. | 4. | 1874: | Rittergutsbesitzer Straube-Kögler in Liebschütz für 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | 15. | 5. | 1905?: | Bürgermeister a. D. Wartmann in Ziegenrück (kommissarisch), |
- | 7. | 5. | 1907: | Kur- und Heilanstaltsbesitzer Dr. Müller in Walsburg für 6 Jahre, |
- | . | 2. | 1914: | Rittergutsbesitzer Leo Golle in Külmla für 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1908: | Rittergutsbesitzer Götze in Blankenberg für weitere 6 Jahre, |
- | . | 10. | 1914 | Rittergutsbesitzer Götze in Blankenberg fürweitere 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1945: | ?. |
Fußnoten: | |
1 | Waldparzellen Papierwand, Pechwand und Stadtwand mit insgesamt 187 Morgen 141 Quadratruten. |
2 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert; Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
3 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 14. 8. 2025.