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Regierungsbezirk Troppau

1. – 10. 10. 1938
Deutsche Besetzung der bisher tschechoslowakischen Randgebiete in Böhmen und Mähren entsprechend dem Münchner Abkommen vonm 30. 9. 1938.

20. 11. 1938
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935.
Umbenennung der

Umbenennung des politischen Bezirke in Landkreise.


21. 11. 1938
Die bisher tschechoslowakischen Randgebiete in Böhmen und Mähren treten als sudetendeutsche Gebiete zum Deutschen Reich.
Bildung des Aufbaustabs Troppau.

15. 4. 1939
Bildung des Reichsgaus Sudetenland aus den sudetendeutschen Gebieten (teilweise).
Es gilt das Sudetengaugesetzes vom 14. 4. 1939.

1. 5. 1939
Bildung des Regierungsbezirks Troppau.

1. 1. 1945
Der Regierungsbezirk Troppau umfaßt den Stadtkreis Troppau und die Landkreise Bärn, Freiwaldau, Freudenthal, Grulich, Hohenstadt, Jägerndorf, Landskron, Mährisch Schönberg, Mährisch Trübau, Neu Titschein, Römerstadt, Sternberg, Troppau, Wagstadt und Zwittau (16 Kreise).
Er wird zuletzt verwaltet vom Regierungspräsidenten in Troppau.


21. 2. 1934
Kriegsbedingte Verlegung der Regierung nach Mährisch Schönberg.

6. 5. 1945
Auflösung der Regierung während der weiteren Verlegung nach Reichenberg.

5. 1945
Endgültige Besetzung des Regierungsbezirks Troppau durch die Alliierten Truppen.




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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 &Ndash; 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 10. 5. 2017.