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Landkreis Mährisch Schönberg

1. - 10. 10. 1938
Deutsche Besetzung des bisher tschechoslowakischen politischen Bezirks Šumperk:
Umbenennung des politischen Bezirks Šumperk in Mährisch Schönberg.

20. 11. 1938
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935.
Umbenennung der:

Umbenennung des politischen Bezirks Mährisch Schönberg in Landkreis Mährisch Schönberg.


21. 11. 1938
Der Landkreis Mährisch Schönberg1 tritt zum Deutschen Reich;
Eingliederung des Landkreises Mährisch Schönberg in die sudetendeutschen Gebiete.
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Mährisch Trübau.

15. 4. 1939
Der Landkreis Mährisch Schönberg tritt zum neuen Reichsgau Sudetenland;
Einführung des Sudetengaugesetzes vom 14. 4. 1939.

1. 5. 1939
Eingliederung der Gemeinden Glasdörfl, Goldenfluß, Groß Mohrau, Hohenfluß und Klein Mohrau aus dem Landkreis Mährisch Schönberg in den Landkreis Grulich;
Eingliederung des Landkreises Mährisch Schönau in den neuen Regierungsbezirk Troppau.

1. 1. 1945
Der Landkreis Mährisch Schönberg2 im Reichsgau Sudetenland, Regierungsbezirk Troppau, umfaßt 61 Gemeinden.
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Mährisch Schönberg.





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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 20. 2. 2005.