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Provinz Schleswig-Holstein

1. 1. 1863
Es bestehen die Herzotümer Holstein, Lauenburg und Schleswig.
Gemeinsamer Landsherr ist der König von Dänemark.
Die Herzogtümer Holstein und Lauenburg gehören zu Deutschen Bund.

18. 11. 1853
Erlaß der dänischen Novemberverfassung1.

22. 12. 1863
Einrichtung einer Zollgrenze zum Herzogtum Schleswig und Königreich Dänemark.

23. 12. 1853
Bundesexekution des Deutschen Bundes gegen das Königreich Dänemark.

23. – 31. 12. 1863
Besetzung des Herzogtums Holstein durchg österreichische, preußische und sächsische Truppen.

12. 1. 1864
Aufhebung der Holsteinischen Regierung in Plön;
Bildung der Herzoglichen Landesregierung in Kiel.

1. 2. – 12. 5. 1864
Vormarsch österreichischer und preußischer Truppen im Herzigtun Schleswig;
Waffenstillstand.

8. 2. 1864
Bildung der Kaiserlich Österreichischen und Königlich Preußischen obersten Zivilbehörde für das Herzogthum Schleswig in Flensburg.

20. 3. 1864
Aufhebung der Zollgrenze zwischen Holstein und Schleswig;
Einrichtung einer Zollgrenze zum Königreich Dänemark.

3. 8. 1864
Eingliederung von Teilen Jütlands.

16. 11. 1864
Eingliederung Südjütland.

16. 11. 1864
Veröffentlichung der allgemeinen Fleckensordnung für die Flecken des Herzogthums Holstein vom 29. 10. 18642.

7. 12. 1864
Übernahme der Verwaltung für Holstein durch die Kaiserlich K. Österreichische und Königlich Preußische oberste Zivilbehörde für das Herzogthum Schleswig in Flensburg;
Umbenennung in … für die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg,

1. 2. 1865
Verlegung der obersten Zivilbehörde von Flensburg nach Schleswig;
Zusammenschluß der Verwaltung des Herzogtums Schleswig und der Herzoglichen Landesregierung in Kiel zur Schleswig-Holsteinischen Landesregierung in Schleswig mit dem Sitz in Schloß Gottorff.
Sie wird geleitet von einem Regierungspräsidenten und ist unterstellt der Kaiserlich-Königlich Österreichischen und Königlich Preußischen Obersten Zivilbehörde für Schleswig-Holstein und Lauenburg.

15. 9. 1865
Auflösung der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung; Verbindung des Herzigtums Lauenburg mit der Krone Preußens in Personalunion.

7. 6. 1866
Verlegung der Holsteinischen Landesregierung nach Altona.

10. 6. 1866
Auflösung der Holsteinischen Landesregierung;
Einsetzung eines Oberpäsidenten

14. 10. 1866
Abtretung3

vom Königreich Preußen an das oldenburgische Fürstentum Lübeck.


12. 1. 1867
Patent wegen Besitznahme der Herzogtümer Holstein und Schleswig;
Vereinigung der Herzogtümer Holstein5 und Schleswig mit der Preußischen Monarchie.
Es gelten

20. 4. 1867?
Regierungsbezirk Kiel.

19. 6. 1867
Übergabe

vom Königreich Preußen an das oldenburgische Fürstentum Lübeck.


1. 7. 1867
Es treten zum Norddeutschen Bund

26. 9. 1867
Bildung der Provinz Schleswig-Holstein aus dem Gebiet der Herzogtümer Schleswig und Holstein mit dem Sitz des Oberpräsidiums in Kiel;
Einführung der Verordnungen,

1. 10. 1867
Inkrafttreten der Verfassungs-Urkunde für den Preußischen Staat vom 31. 1. 1850.

20. 4. 1868
Neugliederung der Provinz Schleswig-Holdtein in

Die für die Wahrnehmung der ortsobrigkeitlichen und polizeilichen Geschäfte zuständigen Distrikts­beamten führen

1. 10. 1868
Aufhebung der Regierung in Kiel;
Eingliederung des Regierungsbezirks Kiel in den Regierungsbezirk Schleswig.

1. 1. 1871
Erweiterung und Umbenennung des Norddeutschen Bundes zum Deutschen Reich.

1. 7. 1876
Vereinigung der Herzogtums Lauenburg als Kreis Herzogtum Lauenburg mit der Preußischen Monarchie;
Eingliederung des Kreises Herzogtum Lauenburg in die preußische Provinz Schleswig-Holstein, Regie­rungsbezirk Schleswig.

1. 10. 1879
Verlegung des Oberpräsidiums von Kiel nach Schleswig.

14. 11. 1883
Bildung des Stadtkreises Kiel aus der Stadtgemeinde Kiel, bisher Kreis Kiel;
Umbenennung des Kreises Kiel in Landkreis Kiel.

1. 4. 1889
Einführung des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. 7. 1883;
Einführung der Kreisordnung für die Provinz Schleswig-Holstein vom 26. 5. 1888;
Bildung des Stadtkreises Flensburg aus der Stadtgemeinde Flensburg, bisher Kreis Flensburg;
Umbenennung des Kreises Flensburg in Landkreis flensburg.

1. 10. 1889
Einteilung der Kreise in Amtsbezirke8.

1. 4. 1891
Vereinigung der Insel Helgoland mit der Preußischen Monarchie;
Eingliederung der Insel Helgoland in den Kreis Süderdithmarschen9.

1. 4. 1893
Einführung der Landgemeindeordnung für die Provinz Schleswig-Holstein vom 4. 7. 1892.

1. 4. 1901
Bildung des Stadtkreises Neumünster aus der Stadtgemeinde Neumünster, bisher Landkreis Kiel.

18. 6. 1907
Umbenennung des Landkreises Kiel in Kreis Bordesholm.

1. 4. 1910
Eingliederung der Landgemeinden Gaarden-Süd, Hassee, Hasseldieksdamm und Wellingdorf aus dem Kreis Bordesholm in die Stadtgemeinde und den Stadtkreis Kiel.

6. 10. 1910
Verbindliche Festlegung der Schreibweise von Ortsnamen mit mehreren Namensbestandteilen10.

1. 5. 1917
Verlegung des Oberpräsidiums von Schleswig nach Kiel.

6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 191911.

20. 3. 1919
Umbenennung12 des Königreichs Preußen in Republik Preußen.

10. 1. 1920
Übernahme der Zivilverwaltung des Abstimmungsgebietes durch die Interalliierte Kommission.

10. 2. 1920
Volksabstimmung in der I. Zone (Nordschleswig).

14. 3. 1920
Volksabstimmung in der II. Zone (Mittelschleswig).

15. 6. 1920
Abtretung der des Landkreises Flensburg (teilweise) und der Kreise Apenrade, Hadersleben, Sonderburg und Tondern (teilweise) an das Königreich Dänemark.

31. 12. 1920
Umbenennung der Republik Preußen in Freistaat Preußen13.

1. 10. 1922
Bildung des Kreises Helgoland aus der Landgemeinde Helgoland, bisher Kreis Süderdithmarschen.
Eingliederung der Landgemeinden Holtenau und Pries und des Gutsbezirks Friedrichsort aus dem Kreis Eckernförde in die Stadtgemeinde und den Stadtkreis Kiel.

1. 5. 1924
Eingliederung der Landgemeinde Neumühlen-Dietrichsdorf aus dem Kreis Bordesholm in die Stadtgemeinde und den Stadtkreis Kiel.

30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 192714.

1. 10. 1932
Eingliederung der Landgemeinden

Eingliederung des Kreises Bordesholm (Rest) in den Kreis Rendsburg.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933;
Umbenennung der Stadtgemeinden in Städte.

1. 11. 1934
Einführung des preußischen Amtsordnung vom 8. 10. 193415 in den Kreisen Husum, Norderdithmarschen und Süderdithmarschen.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935.

?. ?. 1935
Eingliederung

1. 1. 1939
Umbenennung der Kreise in Landkreise.

28. 12. 1939
Erlaß der Anordnung über die Verwaltungsführung18 in den Landkreisen.

1. 1. 1945
Der preußische Provinz Schleswig-Holstein19 umfaßt umfaßt den Regierungsbezirk Schleswig (1 Regie­rungsbezirk mit 21 Kreisen).
Das OOberpräsidium ist in Kiel.



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Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 28. 2. 2022.