Zurück zu:
| Saarbrücken | Saarland | Leitseite |

 

Landkreis Saarbrücken

8. 7. 1815
Veröffentlichung der Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden vom 30. 4. 1815.
Danach sollen in der preußischen Provinz Großherzogtum Niederrhein die folgenden Regierungsbezirke eingerichtet bzw. neu abgegrenzt werden:

1. 5. 1816
Bildung des Regierungsbezirks Trier.

22. 4./1. 5. 1816
Bildung des neuen Kreises Saarbrücken in der preußischen Provinz Großherzogtum Niederrhein, Regierungsbezirk Trier, aus den Bürgermeistereien:

Sitz der Verwaltung ist die Stadtgemeinde Saarbrücken.

5. 9. 1822
Zusammenschluß der Provinzen Kleve Berg und Großherzogtum Niederrhein zum neuen Oberpräsidialbezirk Die Rheinprovinzen.

?. ?. 1827
Einführung der Kreisordnung für die Rheinprovinzen und Westphalen vom 13. 7. 1827.

?. 5. 1830
Umbenennung des Oberpräsidialbezirks Die Rheinprovinzen in Rheinprovinz.

?. ?. 1845?
Einführung der Gemeindeordnung für die Rheinprovinz vom 23. 7. 1845.


1. 7. 1867
Der Kreis Saarbrücken in der preußischen Rheinprovinz, Regierungsbezirk Trier, tritt zum Norddeutschen Bund.
Es gelten:

1. 1. 1871
Erweiterung und Umbenennung des Norddeutschen Bundes zum Deutschen Reich.

1. 4. 1888
Einführung der Kreisordnung für die Rheinprovinz vom 30. 5. 1887.

7. 9. 1909
Bildung des neuen Stadtkreises Saarbrücken aus der Stadtgemeinde Saarbrücken, bisher Kreis Saarbrücken;
Umbenennung des Kreises Saarbrücken in Landkreis Saarbrücken.

6. 10. 1910
Verbindliche Festlegung der Schreibweise von Ortsnamen mit mehreren Namensbestandteilen2.

10. 1. 1920
Der Landkreis Saarbrücken tritt zum Saargebiet (Völkerbundsmandat).



1. 3. 1935
Der Landkreis Saarbrücken tritt wieder unter die volle Souveränität des Deutschen Reiches.
Sitz der Verwaltung ist die Stadtgemeinde Saarbrücken.
Einführung des Gesetzes über die vorläufige Verwaltung des Saarlandes vom 30. 1. 1935.
Umbenennung des Saargebietes in Saarland.

1. 8. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Stadtgemeinden in Städte;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden;
Einführung der preußischen Amtsordnung vom 8. 10. 1934.

1. 4. 1938
Grenzbegradigung zwischen den Gemeinden Köllerbach, Landkreis Saarbrücken, und Sprengen, Landkreis Saarlautern.

1. 1. 1945
Der Landkreis Saarbrücken3 im Saarland umfaßt 37 Gemeinden.
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Saarbrücken.





Zurück zu:
| Saarbrücken | Saarland | Leitseite |

Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 28. 12. 2007.