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Amt Weismes

1. 5. 1816
Die Bürgermeisterei Weismes im Kreis Malmedy wird verwaltet vom Bürgermeister in Weismes.

1827
Einführung der Kreisordnung für die Rheinprovinzen und Westphalen vom 13. 7. 1827.

1845?
Einführung der Gemeinde-Ordnung für die Rheinprovinz vom 23. 7. 1845.

15. 2. 18481
Bildung der Gemeinden Robertville und Weismes.

?. ?. 1850
Veröffentlichung der Gemeindeordnung für den Preußischen Staat vom 11. 3. 1850.

19. 6. 1852
Sistierung der Einführung der Gemeindeordnung für den Preußischen Staat vom 11. 3. 1850.

?. ?. 1853
Aufhebung der Gemeinde-Ordnung für den Preußischen Staat vom 11. 3. 1850.

?. ?. 1856
Einführung des Gesetzes betreffend die Gemeindeverfassung in der Rheinprovinz vom 15. 5. 1856.


1. 1. 1874
Die Bürgermeisterei Weismes umfaßt die Landgemeinden Ovifat, Robertville und Weismes (3 Gemeinden).
Sie wird verwaltet vom Bürgermeister in Weismes.
Es gelten

1. 4. 1888
Einführung der Kreisordnung für die Rheinprovinz vom 30. 5. 1887;
Umbenennung der Bürgermeistereien in Lanbürgermeistereien.

9. 1. 1920
Die Landbürgermeisterei Weismes umfaßt die Landgemeinden Ovifat, Robertville und Weismes (3 Gemeinden).
Sie wird verwaltet vom Bürgermeister in Weismes.

10. 1. 1920
Abtretung der Landbürgermeisterei Weismes an Belgien.


18. 5. 1940
Die bisher belgischen Gemeinden Faymonville, Ovifat, Robertville, Sourbrodt und Weismes treten zum Deutschen Reich.

1. 9. 1940
Einführung der

1. 11. 1940
Bildung des Amtes Weismes aus den Gemeinden Faymonville, Ovifat, Robertville, Sourbrodt und Weismes.
Es wird zunächst verwaltet vom Amtsbürgermeister in Weismes.

1. 9. 1944
Das Amt Weismes umfaßt die Gemeinden Faymonville, Ovifat, Robertville, Sourbrodt und Weismes.(5 Gemeinden).
Es wird zuletzt verwaltet vom Amtsbürgermeister in Weismes.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 26. 5. 2017.