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Amt Pulheim

1. 1. 1874
Die Bürgermeisterei Poulheim umfaßt die Landgemeinden Geyen und Poulheim (2 Gemeinden).
Sie wird verwaltet vom Bürgermeister in Poulheim.
Die Bürgermeisterei Stommeln umfaßt die Landgemeinden Sinnersdorf und Stommeln (2 Gemeinden).
Sie wird verwaltet vom Bürgermeister in Stommeln.
Es gelten

1. 4. 1888
Einführung der Kreisordnung für die Rheinprovinz vom 30. 5. 1887.

?
Umbenennung

30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 1927;
Umbenennung der Bürgermeistereien

?. ?. 1934
Eingliederung der Landgemeinden Sinnersdorf und Stommeln in das Amt Pulheim;
Auflösung des Amtes Stommeln.

1. 1. 1945
Das Amt Pulheim umfaßt die Gemeinden Geyen, Pulheim, Sinnersdorf und Stommeln (4 Gemeinden).
Es wird zuletzt verwaltet vom Amtsbürgermeister in Stommeln.


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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 14. 2. 2009.