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Bürgermeisterei Kalk

1. 1. 1874
Die Bürgermeisterei Kalk umfaßt die Landgemeinden Kalk, Poll und Vingst (3 Gemeinden).
Sie wird verwaltet vom Bürgermeister in Kalk.
Es gelten

1. 4. 1888
Einführung der Kreisordnung für die Rheinprovinz vom 30. 5. 1887.

?. 4. 1881
Verleihung des Rechts der Städte-Ordnung für die Rheinprovinz vom 15. 5. 1856 an die Landgemeinde Kalk;
Bildung der neuen Bürgermeisterei Kalk (Land) aus den Landgemeinden Poll und Villigst.

1. 4. 1888
Eingliederung der Landgemeinde Vingst aus der Bürgermeisterei Kalk (Land) in die Bürgermeisterei Kalk.

?. ?. 1900
Bildung der Bürgermeisterei Vingst aus der Landgemeinde Vingst, bisher Bürgermeisterei Kalk.

1. 4. 1910
Eingliederung der Stadtgemeinde Kalk in die Stadtgemeinde und den Stadtkreis Cöln;
Auflösung der Bürgermeisterei Kalk.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 15. 2. 2009.