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Landkreis Koblenz

8. 7. 1815
Veröffentlichung der Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden vom 30. 4. 1815.
Danach sollen in der preußischen Provinz Großherzogtum Niederrhein die folgenden Regierungsbezirke eingerichtet bzw. neu abgegrenzt werden:

22. 4./1. 5. 1816
Bildung des neuen Kreises Coblenz in der preußischen Provinz Großherzogtum Niederrhein, Regierungsbezirk Coblenz, aus den Bürgermeistereien:

Sitz der Verwaltung ist die Stadtgemeinde Coblenz.

1. 5. 1822
Eingliederung der Bürgermeisterei Engers und der Gemeinde Irlich aus dem Kreis Coblenz in den Kreis Neuwied.

5. 9. 1822
Zusammenschluß der Provinzen Großherzogtum Niederrhein und Jülich-Cleve-Berg zum neuen Oberpräsidialbezirk Die Rheinprovinzen.

?. ?. 1827
Einführung der Kreisordnung für die Rheinprovinzen und Westphalen vom 13. 7. 1827.

?. 5. 1830
Umbenennung des Oberpräsidialbezirks Die Rheinprovinzen in Rheinprovinz.

1827
Einführung der Gemeinde-Ordnung für die Rheinprovinz vom 23. 7. 1845.

1. 7. 1867
Der Kreis Coblenz in der preußischen Rheinprovinz, Regierungsbezirk Coblenz, tritt zum Norddeutschen Bund.
Sitz der Verwaltung ist die Stadtgemeinde Coblenz.
Es gelten:

1. 1. 1871
Erweiterung und Umbenennung des Norddeutschen Bundes zum Deutschen Reich.

1. 10. 1887
Bildung des neuen Stadtkreises Coblenz aus der Stadtgemeinde Coblenz, bisher Kreis Coblenz;
Umbenennung des Kreises Coblenz in Landkreis Coblenz.

1. 4. 1888
Einführung der Kreisordnung für die Rheinprovinz vom 30. 5. 1887.

1. 7. 1891
Eingliederung der Landgemeinde Neuendorf aus dem Landkreis Coblenz in die Stadtgemeinde und den Stadtkreis Coblenz.

1. 4. 1902
Eingliederung der Landgemeinde Moselweiß aus dem Landkreis Coblenz in die Stadtgemeinde und den Stadtkreis Coblenz.

6. 10. 1910
Verbindliche Festlegung der Schreibweise von Ortsnamen mit mehreren Namensbestandteilen2.

29. 9. 1923?
Eingliederung der Gemeinde Wallersheim aus dem Landkreis Coblenz in die Stadtgemeinde und den Stadtkreis Coblenz.

14. 5. 1926
Umbenennung des Landkreises Coblenz in Koblenz.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933;
Umbenennung der Stadtgemeinden in Städte.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 7. 1937
Eingliederung der Stadt Ehrenbreitstein und der Gemeinden Arzheim (teilweise), Horchheim, Metternich, Neudorf, Niederberg (teilweise), Pfaffendorf und Urbar (teilweise) aus dem Landkreis Koblenz in die Stadt und den Stadtkreis Koblenz.

1. 1. 1945
Der Landkreis Koblenz3 in der preußischen Rheinprovinz, Regierungsbezirk Koblenz, umfaßt 28 Gemeinden.
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Koblenz.





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Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 21. 4. 2007.