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Amt Kettenis

1. 5. 1816
Die Bürgermeisterei Eynatten wird verwaltet vom Bürgermeister in Eynatten.
Die Bürgermeisterei Hergenrath wird verwaltet vom Bürgermeister in Hergenrath.
Die Bürgermeisterei Kettenis wird verwaltet vom Bürgermeister in Kettenis.
Die Bürgermeisterei Walhorn wird verwaltet vom Bürgermeister in Walhorn.

1827
Einführung der Kreisordnung für die Rheinprovinzen und Westphalen vom 13. 7. 1827.

?
Einführung der Gemeinde-Ordnung für die Rheinprovinz vom 23. 7. 1845.

?. ?. 1850
Veröffentlichung der Gemeinde-Ordnung für den Preußischen Staat vom 11. 3. 1850.

19. 6. 1852
Sistierung der Einführung der Gemeinde-Ordnung für den Preußischen Staat vom 11. 3. 1850.

?. ?. 1853
Aufhebung der Gemeinde-Ordnung für den Preußischen Staat vom 11. 3. 1850.

?. ?. 1856
Einführung des Gesetzes betreffend die Gemeindeverfassung in der Rheinprovinz vom 15. 5. 1856.


1. 1. 1874
Die Bürgermeisterei Eynatten umfaßt die Landgemeinde Eynatten (1 Gemeinde).
Sie wird verwaltet vom Bürgermeister in Eynatten.
Die Bürgermeisterei Hergenrath umfaßt die Landgemeinden Hauset und Hergenrath (2 Gemeinden).
Sie wird verwaltet vom Bürgermeister in Hergenrath.
Die Bürgermeisterei Kettenis umfaßt die Landgemeinde Kettenis (1 Gemeinde).
Sie wird verwaltet vom Bürgermeister in Kettenis.
Die Bürgermeisterei Walhorn umfaßt die Landgemeinde Walhorn (1 Gemeinde).
Sie wird verwaltet vom Bürgermeister in Walhorn.
Es gelten

1. 4. 1888
Einführung der Kreisordnung für die Rheinprovinz vom 30. 5. 1887;
Umbenennung der Bürgermeistereien in Landbürgermeistereien.

9. 1. 1920
Die Landbürgermeisterei Eynatten umfaßt die Landgemeinde Eynatten (1 Gemeinde).
Sie wird zuletzt verwaltet vom Bürgermeister in Eynatten.
Die Landbürgermeisterei Hergenrath umfaßt die Landgemeinden Hauset und Hergenrath (2 Gemeinden).
Sie wird zuletzt verwaltet vom Bürgermeister in Hergenrath.
Die Landbürgermeisterei Kettenis umfaßt die Landgemeinde Kettenis (1 Gemeinde).
Sie wird zuletzt verwaltet vom Bürgermeister in Kettenis.
Die Landbürgermeisterei Walhorn umfaßt die Landgemeinde Walhorn (1 Gemeinde).
Sie wird zuletzt verwaltet vom Bürgermeister in Walhorn.

10. 1. 1920
Abtretung der Landbürgermeistereien Eynatten, Hergenrath, Kettenis und Walhorn an das Königeich Belgien.


18. 5. 1940
Die bisher belgischen Gemeinden Eynatten, Hauset, Kettenis und Walhorn treten zum Deutschen Reich.

1. 9. 1940
Einführung der

1. 11. 1940
Bildung des Amtes Kettenis aus den Gemeinden Eynatten, Hauset, Kettenis und Walhorn.
Es wird zunächst verwaltet vom Amtsbürgermeister in Kettenis.

1. 9. 1944
Das Amt Kettenis umfaßt die Gemeinden Eynatten, Hauset, Kettenis und Walhorn (4 Gemeinden).
Es wird zuletzt verwaltet vom Amtsbürgermeister in Kettenis.


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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 26. 5. 2017.