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Stadtkreis Essen

8. 7. 1815
Veröffentlichung der Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden vom 30. 4. 1815.
Danach sollen in der preußischen Provinz Kleve Berg die folgenden Regierungsbezirke eingerichtet bzw. neu abgegrenzt werden:

1. 5. 1816
Bildung des Regierungsbezirks Düsseldorf.

22. 4./1. 5. 1816
Bildung des neuen Kreises Dinslaken in der preußischen Provinz Jülich-Cleve-Berg, Regierungsbezirk Düsseldorf, aus aus den Bürgermeistereien:

Sitz der Verwaltung ist die Stadtgemeinde Dinslaken.

5. 9. 1822
Zusammenschluß der Provinzen Großherzogtum Niederrhein und Jülich-Cleve-Berg zum neuen Oberpräsidialbezirk Die Rheinprovinzen.

27. 9. 1823/25. 10. 1823
Zusammenschluß der Kreise Dinslaken (teilweise)1 und Essen zum neuen Kreis Duisburg.
Eingliederung des Kreises Dinslaken (Rest)2 in den Kreis Rees.

1827
Einführung der Kreisordnung für die Rheinprovinzen und Westphalen vom 13. 7. 1827.

?. 5. 1830
Umbenennung des Oberpräsidialbezirks Die Rheinprovinzen in Rheinprovinz.

?. ?. 1845
Einführung der Gemeinde-Ordnung für die Rheinprovinz vom 23. 7. 1845.

?. ?. 1850
Veröffentlichung der Gemeindeordnung für den Preußischen Staat vom 11. 3. 1850.

19. 6. 1852
Sistierung der Einführung der Gemeindeordnung für den Preußischen Staat vom 11. 3. 1850.

?. ?. 1853
Aufhebung der Gemeinde-Ordnung für den Preußischen Staat vom 11. 3. 1850.

?. ?. 1856?
Einführung:

13. 7. 1859?
Bildung des neuen Kreises Essen aus dem Kreis Duisburg (teilweise)3.


1. 7. 1867
Der Kreis Duisburg in der preußischen Rheinprovinz, Regierungsbezirk Düsseldorf, tritt zum Norddeutschen Bund.
Sitz der Verwaltung ist die Stadtgemeinde Duisburg.

1. 1. 1871
Erweiterung und Umbenennung des Norddeutschen Bundes zum Deutschen Reich.

28. 2. 1873
Bildung des Stadtkreises Duisburg aus der Stadtgemeinde Duisburg, bisher Kreis Duisburg;
Umbenennung des Kreises Duisburg in Mülheim a./Ruhr.
Sitz der Verwaltung ist die Stadtgemeinde Mülheim a./Ruhr.

1. 7. 1887 Bildung der neuen Kreise

1. 4. 1888
Einführung der Kreisordnung für die Rheinprovinz vom 30. 5. 1887.

?. ?. 1902
Eingliederung der Landgemeinde Wanheim-Angerhausen aus dem Kreis Ruhrort in die Stadtgemeinde und den Stadtkreis Duisburg.

?. ?. 1904
Eingliederung der Landgemeinde Styrum aus dem Landkreis Mülheim a./Ruhr in die Stadtgemeinde und den Stadtkreis Mülheim a./Ruhr.

1. 10. 1905
Eingliederung der Stadtgemeinden Meiderich und Ruhrort aus dem Kreis Ruhrort in die Stadtgemeinde und den Stadtkreis Duisburg.

1. 4. 1909
Umbenennung des Kreises Ruhrort in Dinslaken;
Verlegung des Kreissitzes von Duisburg-Ruhrort nach Dinslaken.

1. 4. 1910
Eingliederung der folgenden Landgemeinden aus dem Landkreis Mülheim a./Ruhr:

Auflösung des Landkreises Mülheim a./Ruhr.

6. 10. 1910
Verbindliche Festlegung der Schreibweise von Ortsnamen mit mehreren Namensbestandteilen14.

1. 5. 1911
Bildung des Stadtkreises Hamborn aus der Stadtgemeinde Hamborn, bisher Kreis Dinslaken.

1. 7. 1917
Bildung des Stadtkreises Sterkrade aus der Stadtgemeinde Sterkrade, bisher Kreis Dinslaken.

30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 1927;
Umbenennung der Landbürgermeistereien in Ämter.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933;
Umbenennung der Stadtgemeinden in Städte.

1. 11. 1934
Einführung des preußischen Amtsordnung vom 8. 10. 193415.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 1. 1939
Umbenennung des Kreises Dinslaken in Landkreis Dinslaken.

1. 1. 1945
Der Landkreis Dinslaken16 in der preußischen Rheinprovinz, Regierungsbezirk Düsseldorf, umfaßt 9 Gemeinden.
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Dinslaken.
Er gehört zum Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk.





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Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 25. 2. 2009.