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Reichsverwaltungsgericht

1. 5. 1941
Bildung des Reichsverwaltungsgerichts in Berlin.
In ihm werden vereinigt

Sein Bezirk umfaßt das Reichsgebiet im Rahmen der bis zur Gründung des Reichsverwaltungsgerichts bestehenden Kompetenzen der bisherigen obersten Verwaltungsgerichte.
Sitz des Reichsverwaltungsgericht ist vorläufig Berlin1,.

1. 1. 1945
Der Bezirk des Reichsverwaltungsgericht umfaßt das Reichsgebiet im Rahmen der bis zur Gründung des Reichsverwaltungsgerichts bestehenden Kompetenzen der bisherigen obersten Verwaltungsgerichte.
Sitz des Reichsverwaltungsgerichts ist vorläufig Berlin.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 11. 3. 2011.