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Erlaß des Führers über die vorläufige Verwaltung des Bezirks Bialystok

vom 15. August 1941

Als Chef der Zivilverwaltung führt in dem Bezirk Bialystok Oberpräsident und Gauleiter Koch die Verwaltung im zivilen Bereich.

Der Chef der Zivilverwaltung untersteht mir unmittelbar und erhält von mir Weisungen. Nach ihnen hat er für die ordnungsgemäße Verwaltung des Bezirks Bialystok zu sorgen. Er kann durch Verordnung Recht setzen.

Die Festlegung der äußeren Grenzen des Bezirks Bialystok erfolgt nach der Vorschrift unter II meines ersten Erlasses über die Einführung der Zivilverwaltung in den neu besetzten Ostgebieten vom 17. Juli 1941. Die inneren Verwaltungsgrenzen bestimmt der Chef der Zivilverwaltung.

Der Reichsminister des Innern hat als Zentralstelle für eine einheitliche auf die Bedürfnisse dieses Gebiets abzustimmende Zusammenarbeit der obersten Reichsbehörden untereinander und mit dem Chef der Zivilverwaltung Sorge zu tragen.

Um die Maßnahmen, die der Chef der Zivilverwaltung in seinem Gebiete trifft, auf die grundsätzliche Planung für den gesamtdeutschen Raum abstimmen zu können, hat dieser mit den obersten Reichsbehörden unter Beteiligung der Zentralstelle enge Führung zu halten. Bei Meinungsverschiedenheiten, die durch unmittelbare Verhandlungen nicht auszuräumen sind, ist meine Entscheidung durch den Reichsminister und Chef der Reichskanzlei einzuholen.

Die zur Durchführung und Ergänzung dieses Erlasses erforderlichen Anordnungen erläßt der Reichsminister des Innern.

Der Führer

gez. Adolf Hitler


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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 26. 10. 2011.