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Stadt Franzburg

1587
Verleihung der Stadtrechte1 an die Siedlung Franzburg.

19. 9. 1815
Eingliederung2 der Stadt Franzburg in den preußischen Staat.

31. 5. 1853
Einführung des Gesetzes betreffend die Verfassung der Städte in Neuvorpommern und Rügen.
Danach behalten alle Städte ihre bisherigen Verfassungen;
für jede Stadt ist ein besonderer Stadtrezeß3 festzustellen.


1. 1. 1874
Der Ortspolizeibezirk Franzburg umfaßt die Stadtgemeinde Franzburg (1 Gemeinde).
Es gilt das Gesetz betreffend die Verfassung der Städte in Neuvorpommern und Rügen vom 31. 5. 1853.

21. 11. 1890
Eingliederung der Gutsbezirke Grenzin (teilweise)4 und Neuenhof (teilweise)5 aus dem Amtsbezirk Neuenhof in die Stadtgemeinde Franzburg.

14. 4. 1923
Einführung des Gesetzes über die vorläufige Regelung der Gemeindewahlen vom 9. 4. 19236.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933;
Umbenennung der Stadtgemeinde Franzburg in Stadt Franzburg.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935.

1. 4. 1937
Eingliederung der Stadt Franzburg (teilweise)7 in die Gemeinde Millienhagen im Amtsbezirk Papenhagen.

1. 1. 1945
Der Ortspolizeibezirk Franzburg umfaßt die Stadt Franzburg8 (1 Gemeinde).



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945>:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 24. 9. 2026.