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Amtsbezirk Züllichow

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

?. ?. 1874
Bildung des Amtsbezirks Züllichow? Nr. ? aus ? (? Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

1. 4. 1911
Eingliederung des Gutsbezirks Zabelsdorf in die Stadtgemeinde und den Stadtkreis Stettin.

?
Eingliederung der Landgemeinde Bollinken in ?.

1. 10. 1932
Der Amtsbezirk Züllichow umfaßt die Landgemeinde Züllichow (1 Gemeinde).

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

14. 10. 1939
Der Amtsbezirk Züllichow umfaßt die Gemeinde Züllichow (1 Gemeinde).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Züllichow.

15. 10. 1939
Eingliederung des Amtsbezirks Züllichow in die Stadt und den Stadtkreis Stettin.


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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 24. 3. 2009.