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Amtsbezirk Stolzenhagen

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

?. ?. 1874
Bildung des Amtsbezirks Stolzenhagen? Nr. ? aus ? (? Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

27. 6. 1907
Eingliederung des Gutsbezirks Cavelwisch (teilweise)1 in die Landgemeinde Stolzenhagen.

?
Eingliederung der Landgemeinden

Eingliederung des Gutsbezirks Kavelwisch in ?.

5. 9. 1929
Umbenennung der Landgemeinde Scholwin in Odermünde.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

14. 10. 1939
Der Amtsbezirk Stolzenhagen umfaßt die Gemeinden Gotzlow, Messenthin, Neuendorf, Odermünde und Stolzenhagen (5 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.

15. 10. 1939
Eingliederung des Amtsbezirks Stolzenhagen in die Stadt und den Stadtkreis Stettin.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 12. 4. 2009.