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Kreisstadt Schönlanke

2. 8. 1919
Der Ortspolizeibezirk Schönlanke im Kreis Czarnikau umfaßt die Stadtgemeinde Schönlanke (1 Gemeinde).
Es gilt die Städte-Ordnung für die sechs östlichen Provinzen der Preußischen Monarchie vom 30. 5. 1853.
Vorläufige gemeinsame Verwaltung der nicht polnisch besetzten Teile der Kreise Czarnikau, Filehne und Kolmar i. Posen.

15. 12. 1919
Vorläufiger Zusammenschluß der nicht polnisch besetzten Teile der Kreise Czarnikau, Filehne und Kolmar i. Posen zum Netzekreis.

11. 11. 1924
Eingliederung des Gutsbezirks Schönlanke, Amt aus dem Polizeidistrikt Schönlanke I in die Stadtgemeinde Schönlanke.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933;
Umbenennung der Stadtgemeinde Schönlanke in Stadt Schönlanke.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935.

22. 6. 1936
Umbenennung der Stadt Schönlanke in Kreisstadt Schönlanke.

1. 4. 1940
Eingliederung der Kreisstadt Schönlanke (teilweise)1 in den Gutsbezirks Behle, Forst im Polizeidistrikt Schönlanke I.

1. 1. 1945
Der Ortspolizeibezirk Schönlanke umfaßt die Kreisstadt Schönlanke2 (1 Gemeinde).



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Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 24. 5. 2011.