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Polizeidistrikt Schönlanke I

2. 8. 1919
Der Polizeidistrikt Schönlanke im Kreis Czanikau umfaßt die Landgemeinden Behle, Fratzig, Hüttchen, Karolina, Lemnitz, Neudorf, Niekosken, Stieglitz, Straduhn, Theerofen, Theresia und Zaskerhütte und die Gutsbezirke Behle, Lemnitzmühle, Schönlanke Amt und Schönlanke, Oberförsterei (16 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird verwaltet vom Distriktskommissar in Schönlanke.
Vorläufige gemeinsame Verwaltung der nicht polnisch besetzten Teile der Kreise Czarnikau, Filehne und Kolmar i. Posen.

15. 12. 1919
Vorläufiger Zusammenschluß der nicht polnisch besetzten Teile der Kreise Czarnikau, Filehne und Kolmar i. Posen zum neuen Netzekreis.

1. 4. 1920
Eingliederung der Landgemeinden

17. 7. 1923
Umbenennung des Polizeidistrikts Schönlanke in Schönlanke I.

25. 9. 1923
Eingliederung der Landgemeinde Walkowitz (teilweise)1 aus dem früheren Polizeidistrikt Czarnikau I in die Landgemeinde Behle.

22. 10. 1923
Eingliederung der Landgemeinden Romanshof (teilweise)2 und Walkowitz (teilweise)3 aus dem früheren Polizeidistrikt Czarnikau I in die Landgemeinde Radolin.

28. 1. 1924
Eingliederung

20. 9. 1924
Eingliederung des Gutsbezirks Behle (teilweise)10 in die Landgemeinde Lemnitz.

11. 11. 1924
Eingliederung des Gutsbezirks Schönlanke, Amt in die Stadtgemeinde Schönlanke.

25. 7. 1925
Eingliederung des Gutsbezirks Karlshorst (teilweise)11 in die Landgemeinde Lemnitz.

19. 9. 1925
Eingliederung

28. 1. 1926
Bildung der Landgemeinde Karlshorst aus dem Gutsbezirk Behle (teilweise)14.

18. 2. 1926
Eingliederung der Landgemeinde Mikolajewo (Rest)15 aus dem Polizeidistrikt Lubasch in die Landgemeinde Stieglitz im Polizeidistrikt Schönlanke I.

19. 4. 1926
Bildung der Landgemeinde Ivenbusch aus dem Gutsbezirk Behle (teilweise)16.

25. 9. 1923?
Eingliederung der Landgemeinde Walkowitz (teilweise)17 aus dem früheren Polizeidistrikt Czarnikau I in die Landgemeinde Behle.

20. 5. 1926
Eingliederung

27. 5. 1927
Eingliederung des Gutsbezirks Behle (teilweise)20 in die Landgemeinde Karlshorst.
Eingliederung der Landgemeinden

30. 9. 1928
Eingliederung der Gutsbezirke

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 4. 1937
Eingliederung der Gemeinde Stieglitz (teilweise)25 in die Gemeinde Ivenbusch im Polizeidistrikt Groß Drensen.

1. 10. 1937
Grenzänderung zwischen den Gemeinden Hüttchen und Neudorf;
Eingliederung des Gutsbezirks Schönlanke, Forst (teilweise)26 in die Gemeinde Theresia.

1. 10. 1938
Eingliederung der Gemeinden

1. 4. 1939
Eingliederung der Gemeinden

1. 10. 1939
Eingliederung der Gemeinden

1. 4. 1940
Eingliederung der Kreisstadt Schönlanke (teilweise)39 in den Gutsbezirks Behle, Forst.
Eingliederung der Gemeinden

1. 4. 1941
Eingliederung der Gemeinde Neu Behle (teilweise) in die Gemeinde Behle.

1. 1. 1945
Der Polizeidistrikt Schönlanke I umfaßt die Gemeinden Behle, Floth, Hüttchen, Karlshorst, Karolina, Lemnitz, Neu Behle, Neudorf, Niekosken, Radolin, Stieglitz, Straduhn, Theerofen, Theresia und Zasker­hütte und die Gutsbezirke Behle, Forst und Schönlanke, Forst (17 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zuletzt verwaltet vom Distriktskommissar in Schönlanke, Kreisstadt.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 25. 5. 2011.