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Amtsbezirk Wildenow

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

. . 1874
Bildung des Amtsbezirks Wildenow Nr. 2 aus ? (? Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

21. 4. 1928
Eingliederung der Landgemeinde Voigtey in die Stadtgemeinde Friedeberg Nm.

30. 9. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Braunsfelde in die Landgemeinde Braunsfelde;
Eingliederung des Gutsbezirks Klostergut in die Stadtgemeinde Friedeberg Nm.;
Eingliederung des Gutsbezirks Wildenow in die Landgemeinde Wildenow.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Wildenow umfaßt die Gemeinden Braunsfelde und Wildenow (2 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.


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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 2. 7. 2006.