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Amtsbezirk Vordamm

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

. . 1874
Bildung des Amtsbezirks Vordamm Nr. 14 aus ? (? Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

1. 4. 1894
Eingliederung der Landgemeinde Kietz aus dem Amtsbezirk Vordamm? in die Stadtgemeinde Driesen.

30. 9. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Holm in die Stadtgemeinde Driesen.

1. 8. 1932
Zusammenschluß der Landgemeinden Salzkossäthen und Sehlsgrund zur neuen Landgemeinde Salzkossäthen.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 4. 1938
Eingliederung der Gemeinden Mühlendorf und Schöneberg in die Gemeinde Vordamm.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Vordamm umfaßt die Gemeinden Neu Dessau, Salzkossäthen und Vordamm (2 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 2. 7. 2006.