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Amtsbezirk Vorbruch

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

. . 1874
Bildung des Amtsbezirks Vorbruch Nr. 16 aus ? (? Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

?
Umbenennung der Landgemeinde Neu Karbe in Neukarbe.

30. 9. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Lauchstädt (teilweise)1 aus dem Amtsbezirk Lauchstädt in die Landgemeinde Vorbruch.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 10. 1938
Eingliederung der Gemeinden Bergdorf, Brenkenhofswalde (teilweise) und Franzthal (teilweise) in die Gemeinde Vorbruch.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Vorbruch umfaßt die Gemeinden Brenkenhofswalde, Franzthal, Neukarbe und Vorbruch (4 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 2. 7. 2006.