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Amtsbezirk Neu Anspach

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

. . 1874
Bildung des Amtsbezirks Neu Anspach Nr. 31 aus ? (? Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

?
Eingliederung der Landgemeinde Hammer in den neuen Amtsbezirk Hammer.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 10. 1938
Eingliederung der Gemeinde Friedrichshorst in die Gemeinde Neu Erbach;
Eingliederung der Gemeinde Neuteicher Holländer in die Gemeinde Erbenswunsch.

1. 4. 1939
Eingliederung der Gemeinde Neu Erbach (teilweise) in die Gemeinde Neuteich.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Neu Anspach umfaßt die Gemeinden Aarhorst, Erbenswunsch, Liependorf, Neu Anspach, Neu Erbach und Neuteich (6 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.


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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 2. 7. 2006.