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Amtsbezirk Lauchstädt

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

. . 1874
Bildung des Amtsbezirks Lauchstädt Nr. 9 aus ? (? Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

30. 9. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Dolgen (teilweise)1 in die Landgemeinde Dolgen;
Eingliederung des Gutsbezirks Dolgen (Rest)2 in die Landgemeinde Ritzenswunsch im Amtsbezirk Gottschimmerbruch;
Eingliederung des Gutsbezirks Lauchstädt (teilweise)3 in die Landgemeinde Lauchstädt;
Eingliederung des Gutsbezirks Lauchstädt (teilweise)4 in die Landgemeinde Alt Haferwiese im Amtsbezirk Altkarbe;
Eingliederung des Gutsbezirks Lauchstädt (teilweise)5 in die Landgemeinde Netzbruch im Amtsbezirk Netzbruch;
Eingliederung des Gutsbezirks Lauchstädt (teilweise)6 in die Landgemeinde Vorbruch im Amtsbezirk Vorbruch.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Lauchstädt umfaßt die Gemeinden Dolgen und Lauchstädt (2 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 2. 7. 2006.