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Amtsbezirk Altkarbe

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

. . 1874
Bildung des Amtsbezirks Alt Karbe Nr. 18 aus ? (? Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

?
Umbenennung Alt Karbe in Altkarbe.

30. 9. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Lauchstädt (teilweise)1 aus dem Amtsbezirk Lauchstädt in die Landgemeinde Alt Haferwiese.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 4. 1937
Zusammenschluß der Gemeinden Alt Haferwiese und Neu Haferwiese zur neuen Gemeinde Haferwiese.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Altkarbe umfaßt die Gemeinden Altkarbe, Haferwiese und Hohenkarzig (3 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 1. 7. 2006.