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Amtsbezirk Groß Justin

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten

?. ?. 1874
Bildung des Amtsbezirks Groß Justin? Nr. ? aus ? (? Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19191.

30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19272.

?
Eingliederung der Gutsbezirke

Zusammenschluß der Gutsbezirke Riebitz A und Riebitz B zur Landgemeinde Riebitz;
Umwandlung des Gutsbezirks Zoldekow in eine Landgemeinde gleichen Namens.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

6. 5. 1936
Umbenennung der Gemeinde Aschersruhe in Redlinsfelde.

1. 4. 1941
Eingliederung der Gemeinde Riebitz (teilweise)1 in die Gemeinde Zoldekow.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Groß Justin umfaßt die Gemeinden Groß Justin, Klein Justin, Knurrbusch, Nitznow, Redlinsfelde, Riebitz und Zoldekow (7 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 22. 8. 2011.