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Amtsbezirk Sammenthin

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten

17. 8. 1874
Bildung des Amtsbezirks Sammenthin Nr. 3 aus den Landgemeinden Alt Klücken, Neu Klücken und Sammenthin und den Gutsbezirken Alt Klücken, Neu Klücken, Neuschönfelde, Vorwerk und Schönfeld (7 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Neu Klücken.

10. 10. 1879
Endgültige Feststellung des Amtsbezirks Sammenthin Nr. 3 mit den Landgemeinden Alt Klücken, Neu Klücken und Sammenthin und den Gutsbezirken Alt Klücken, Neu Klücken und Schönfeld (6 Gemeinden/Gutsbezirke).

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19191.

30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19272.

30. 9. 1928
Eingliederung der Gutsbezirke

?
Bildung der Landgemeinde Schwerinsfeld aus ?.

?
Eingliederung des Gutsbezirks Schönfeld, Vorwerk in ?.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Sammenthin umfaßt die Gemeinden Alt Klücken, Neu Klücken, Sammenthin und Schwerinsfeld (4 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 9. 10. 2019.