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1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
9. 7. 1874
Bildung des Amtsbezirks Sadlowo Nr. 4 aus dem Gutsbezirk Sadlowo, Oberförsterei (1 Gutsbezirk).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Sadlowo.
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
6. 1. 1883
Endgültige Feststellung des Amtsbezirks Sadlowo Nr. 4 mit dem Gutsbezirk Sadlowo, Forst (1 Gutsbezirk).
24. 3. 1884
Eingliederung der Landgemeinde Stanislewo (teilweise)1 aus dem Amtsbezirk Stanislewo in den Gutsbezirk Sadlowo, Forst.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
26. 8. 1896
Eingliederung der Landgemeinde Wengoyen (teilweise)2 aus dem Amtsbezirk Wengoyen in den Gutsbezirk Sadlowo, Forst.
13. 3. 1902
Eingliederung des Gutsbezirks Sadlowo, Forst (teilweise)3 in die Landgemeinde Rydbach im Amtsbezirk Raschung.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19194.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19275 .
15. 11. 1928
Eingliederung der Gutsbezirke
Auflösung des Amtsbezirks Sadlowo.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Sadlowo): | ||||
- | 9. | 7. | 1874: | Oberförster Hoernigk in Sadlowo für 6 Jahre, |
- | . | 9. | 1877: | Kgl. Oberförster und stellvertretender Gutsvorsteher Gerlach in Sadlowo für 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1928: | ?. |
Fußnoten: | |
1 | Grundstück Stanislewo Nr. 21. |
2 | Wegefläche von 0,0900 ha. |
3 | Der Krax-See nebst der darin befindlichen Insel. |
4 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) |
5 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
6 | Das Oberförstereidienstgehöft nebst dem dazugehörigen Forstsekretärdienstgehöft sowie die Försterei Labuch, soweit sie nicht bereits zur Stadtgemeinde Bischofsburg gehört, einschließlich der Jagen 98/99/100 und des Wengoyer Sees, ferner: das alte Revierteil der Försterei Lipowo nebst dem Dienstgehöft ausschließlich der Jagen 98/99/100. |
7 | Schutzbezirk Sawadden nebst dem Förstereidienstgehöft. |
8 | Elsauer See. |
9 | Schutzbezirk Kekitten nebst dem Förstereidienstgehöft, dem Auer-See und dem Gr. und Kl. Lauterner-See |
10 | Grundstück des Besitzers Paul Reddig in Alt Lustig. |
11 | Daddey-See. |
12 | Rautsch-See. |
13 | Schutzbezirk Neu Lustig nebst dem Förstereidienstgehöft. |
14 | Schutzbezirk Dembowo nebst dem Förstereidienstgehöft, Kolonie Dembowo und Striewer See. |
15 | Birdau-See. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 17. 9. 2025.