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Stadt Rößel

1. 1. 1874
Der Ortspolizeibezirk Rössel umfaßt die Stadtgemeinde Rössel (1 Gemeinde) (1 Gemeinde).
Es gilt die Städte-Ordnung für die sechs östlichen Provinzen der Preußischen Monarchie vom 30. 5. 1853.
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

9. 7. 1874
Bildung des Amtsbezirks Freiheit Rössel Nr. ? aus der Landgemeinde Rössel, Freiheit (1 Gemeinde).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Freiheit Rössel.

25. 9. 1897
Eingliederung der Landgemeinde Rössel, Freiheit in die Stadtgemeinde Rössel;
Auflösung des Amtsbezirks Freiheit Rössel.

?
Umbenennung der Stadtgemeinde Rössel in Rößel.

15. 11. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Hohenthal aus dem Amtsbezirk Soweiden in die Stadtgemeinde Rößel.

1. 4. 1933
Eingliederung der Landgemeinde Legienen (teilweise)1 aus dem Amtsbezirk Loszainen in die Stadtgemeinde Rößel.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933;
Umbenennung der Stadtgemeinde Rößel in Stadt Rößel.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935.

1. 1. 1945
Der Ortspolizeibezirk Rößel umfaßt die Stadt Rößel (1 Gemeinde).



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 18. 10. 2004.