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Amtsbezirk Molditten

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

9. 7. 1874
Bildung des Amtsbezirks Molditten Nr. 22 aus den Landgemeinden Atkamp, Comienen und Tollnigk und den Gutsbezirken Molditten, Truchsen und Weißensee (6 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Molditten.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

12. 10. 1885
Eingliederung des Gutsbezirks Molditten (teilweise)4 in die Landgemeinde Groß Ottern im Amtsbezirk Cabienen.

8. 9. 1888
Eingliederung der Landgemeinde Soweiden (teilweise)5 aus dem Amtsbezirk Soweiden in den Gutsbezirk Weißensee.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

30. 9. 1928
Zusammenschluß der Gutsbezirke Molditten, Truchsen und Weißensee zur neuen Landgemeinde Mol­ditten; Eingliederung des Gutsbezirks Niederhof (Rest)6 aus dem Amtsbezirk Bischdorf in die Landgemeinde Tollnigk im Amtsbezirk Kabienen?/Molditten?

30. 9. 1928
Zusammenschluß der Gutsbezirke Molditten, Truchsen und Weißensee zur neuen Landgemeinde Molditten.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Molditten umfaßt die Gemeinden Atkamp, Komienen (teilweise), Molditten und Tollnigk (teilweise) (2 1/2 1/2 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 18. 10. 2004.