Zurück zu:
| Städte und Amtsbezirke | Rastenburg | Ostpreußen | Leitseite |

 

Amtsbezirk Wehlack

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

30. 4. 1874
Bildung des Amtsbezirks Wehlack Nr. 27 aus den Landgemeinden Klein Kamlack, Petermanns, Platlack, Rawlack und Wenden und den Gutsbezirken Fünfhuben, Köllmisch Plienkeim, Stettenbruch und Wehlack (9 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Wehlack.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

18. 8. 1881
Eingliederung des Forstetablissements Borken aus dem Amtsbezirk Rodehlen in den Amtsbezirk Wehlack.

14. 5. 1887
Eingliederung des Gutsbezirks Wehlack (teilweise)2 in den Gutsbezirk Dombehnen im Amtsbezirk Rodehlen.

18. 12. 1889
Eingliederung des kommunalfreien Forstetablissements Wenden-Wald3 in die Landgemeinde Wenden.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

16. 6. 1924
Eingliederung des Gutsbezirks Wehlack (teilweise)5 in die Landgemeinde Wenden;
Eingliederung des Gutsbezirks Wehlack (teilweise)6 in die Landgemeinde Schwarzstein im Amtsbezirk Schwarzstein;
Eingliederung des Gutsbezirks Wehlack (teilweise)7 in die Landgemeinde Woplauken im Amtsbezirk Schwarzstein.

29. 3. 1927
Eingliederung des Gutsbezirks Marschallsheide (teilweise)8 aus dem Amtsbezirk Jäglack in den Gutsbezirk Wehlack.

30. 9. 1928
Zusammenschluß der Landgemeinde Klein Kemlack und des Gutsbezirks Wehlack (teilweise)9 zur neuen Landgemeinde Kemlack;
Eingliederung des Gutsbezirks Köllmisch Plienkeim in die Landgemeinde Taberwiese im Amtsbezirk Domäne Barten;
Zusammenschluß der Landgemeinden Petermanns und Platlack und des Gutsbezirks Wehlack (teilweise)10 zur neuen Landgemeinde Petermanns;
Zusammenschluß des Gutsbezirks Stettenbruch und des Gutsbezirks Dönhofstädt (teilweise)11 im Amtsbezirk Jäglack zur neuen Landgemeinde Stettenbruch;
Zusammenschluß der Landgemeinde Wehlack und des Gutsbezirks Wehlack (teilweise)12 zur neuen Landgemeinde Wehlack;
Eingliederung des Gutsbezirks Wehlack (teilweise)13 in die Landgemeinde Wolfshagen im Amtsbezirk Jäglack;
Zusammenschluß des Gutsbezirks Wehlack (teilweise)14 und der Landgemeinde Groß Blaustein und der Gutsbezirke Groß Blaustein und Langeneck im Amtsbezirk Blaustein zur neuen Landgemeinde Blaustein;
Eingliederung der Gutsbezirke Köllmisch Plienkeim und Wehlack (Rest)15 in die Landgemeinde Taberwiese im Amtsbezirk Domäne Barten;
Zusammenschluß der Landgemeinde Wenden und der Gutsbezirke Borken (teilweise)16, Fünfhuben und Wehlack (teilweise)17 und des Gutsbezirks Silzkeim (teilweise)18 im Amtsbezirk Rodehlen zur neuen Landgemeinde Wenden.

23. 5. 1929
Eingliederung der Landgemeinde Blaustein (teilweise)19 in den Amtsbezirk Blaustein;
Eingliederung der Landgemeinde Platlack in den Amtsbezirk Rodehlen;
Eingliederung der Landgemeinde Taberwiese (teilweise)20 in den Amtsbezirk Taberwiese.

1. 4. 1930
Eingliederung der Landgemeinde Rawlack in die Landgemeinde Wehlack.

2. 3. 1931
Eingliederung der Landgemeinde Rodehlen (teilweise)21 aus dem Amtsezirk Rodehlen in die Landgemeinde Wenden;
Eingliederung der Landgemeinde Wenden (teilweise)22 in die Landgemeinde Rodehlen im Amtsbezirk Rodehlen.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Wehlack umfaßt die Gemeinden Kemlack, Stettenbruch, Wehlack und Wenden (4 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Wenden.



Zurück zu:
| Städte und Amtsbezirke | Rastenburg | Ostpreußen | Leitseite |

Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 7. 5. 2005.