Zurück zu:
| Städte und Amtsbezirke | Preußisch Holland | Ostpreußen | Leitseite |

 

Amtsbezirk Tippeln

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

28. 5. 1874
Bildung des Amtsbezirks Groß Tippeln Nr. 5 aus den Landgemeinden Klein Tippeln, Neu Campenau und Stühmswalde und dem Gutsbezirk Groß Tippeln (4 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst mitverwaltet vom Amtsvorsteher in Hohendorf .
Bildung des Amtsbezirks Hohendorf Nr. 6 aus dem Gutsbezirk Hohendorf (1 Gutsbezirk).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Hohendorf .

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

3. 12. 1910
Eingliederung des Gutsbezirks Hohendorf-Wald aus den Amtsbezirken Alt Dollstädt und Powunden in den Amtsbezirk Hohendorf.

16. 3. 1912
Eingliederung der Gutsbezirke Neu Powunden (teilweise)1 und Powunden (teilweise)2 aus dem Amtsbezirk Powunden in den Gutsbezirk Hohendorf.

15. 7. 1926
Eingliederung der Landgemeinde Klein Tippeln (teilweise)3 in den Gutsbezirk Groß Tippeln.

30. 9. 1928
Eingliederung der Gutsbezirke Hohendorf (teilweise)4 und Hohendorf-Wald (teilweise)5 in die Landgemeinde Alt Dollstädt im Amtsbezirk Alt Dollstädt;
Eingliederung des Gutsbezirks Hohendorf-Wald (Rest)6 in die Landgemeinde Neu Dollstädt im Amtsbezirk Powunden;
Zusammenschluß der Landgemeinden Klein Tippeln, Neu Campenau und der Gutsbezirke Groß Tippeln und Hohendorf (teilweise)7 zur neuen Landgemeinde Tippeln;
Eingliederung des Gutsbezirks Powunden (teilweise)8 aus dem Amtsbezirk Neu Dollstädt in die Landgemeinde Stühmswalde;
Zusammenschluß der Landgemeinde Stühmswalde und des Gutsbezirks Hohendorf (Rest)9 zur neuen Landgemeinde Hohenwalde;
Auflösung des Amtsbezirks Hohendorf.

?
Umbenennung des Amtsbezirks Groß Tippeln in Tippeln.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Tippeln umfaßt die Gemeinden Hohendorf und Tippeln (2 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.



Zurück zu:
| Städte und Amtsbezirke | Preußisch Holland | Ostpreußen | Leitseite |

Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 7. 5. 2005.