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Amtsbezirk Schlodien

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

28. 5. 1874
Bildung des Amtsbezirks Deutschendorf Nr. 24 aus den Landgemeinden Baarden, Deutschendorf und Seepothen (3 Gemeinden).
Er wird zunächst vorläufig mit verwaltet vom Bürgermeister in Preußisch Holland.
Bildung des Amtsbezirks Neumark Nr. 22 aus den Landgemeinden Ebersbach, Fürstenau und Neumark (3 Gemeinden).
Er wird zunächst vorläufig mit verwaltet vom Bürgermeister in Preußisch Holland.
Bildung des Amtsbezirks Schlodien Nr. 25 aus der Landgemeinde Schlodien und dem Gutsbezirk Schlodien (2 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Schlodien.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

18. 8. 1881
Eingliederung der Landgemeinden Ebersbach und Seepothen in den Amtsbezirk Lauck;
Eingliederung der Landgemeinden Baarden, Deutschendorf, Fürstenau und Neumark in den Amtsbezirk Schlodien;
Auflösung der Amtsbezirke Deutschendorf und Neumark.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

26. 1. 1898
Eingliederung des Gutsbezirks Schlodien (teilweise)1 in die Landgemeinde Hermsdorf im Amtsbezirk Behlenhof.

27. 3. 1899
Zusammenschluß der Gutsbezirke Groß Quittainen, Hensels, Spitzen und Schlodien und der Landgemeinde Klein Quittainen im Amtsbezirk Döbern zum neuen Gutsbezirk Schlodien im Amtsbezirk Schlodien.

12. 9. 1924
Eingliederung des Gutsbezirks Carwinden (teilweise)3 aus dem Amtsbezirk Karwinden in die Landgemeinde Fürstenau;
Eingliederung des Gutsbezirks Carwinden (teilweise)4 aus dem Amtsbezirk Karwinden in die Landgemeinde Neumark.

30. 9. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Karwinden (teilweise)5 aus dem Amtsbezirk Karwinden in die Landgemeinde Deutschendorf;
Eingliederung der Gutsbezirke Karwinden (teilweise)6 und Lauck (teilweise)7 aus dem Amtsbezirk Karwinden in die Landgemeinde Fürstenau;
Eingliederung des Gutsbezirks Schlodien (teilweise)8 in die Landgemeinde Baarden;
Eingliederung des Gutsbezirks Schlodien (teilweise)9 in die Landgemeinde Karwinden im Amtsbezirk Karwinden;
Eingliederung des Gutsbezirks Schlodien (teilweise)10 in die Landgemeinde Lauck im Amtsbezirk Lauck;
Eingliederung des Gutsbezirks Schlodien (Rest)11 in die Landgemeinde Schlodien.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 4. 1937
Eingliederung der Gemeinde Deutschendorf (teilweise)12 in die Gemeinde Schlodien.

1. 4. 1939
Eingliederung der Gemeinde Schlodien (teilweise)13 in die Gemeinde Baarden.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Schlodien umfaßt die Gemeinden Baarden, Deutschendorf, Fürstenau, Neumark und Schlodien (5 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Schlodien.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 7. 5. 2005.