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Amtsbezirk Bugmünde

20. 11. 1939
Die bisher polnische Stadt Nowy Dwór tritt vom Generalgouvernement für die besetzten polnischen Gebiete zum Deutschen Reich;
vorläufige Umbenennung der Stadt Nowy Dwór in Nowy Dwor.

?
Vorläufige Umbenennung der Stadt Nowy Dwór in Neuhof.

1. 4. 1940
Einführung von Artikel III1 der Verordnung über die Einführung der Deutschen Gemeindeordnung in den eingegliederten Ostgebieten vom 21. 12. 1939.
Bildung des Amtsbezirks Neuhof aus der Stadt Neuhof (1 Gemeinde).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtskommissar in Neuhof.

?5. 9. 1942
Umbenennung

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Bugmünde umfaßt die Stadt Bugmünde (1 Gemeinde).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtskommissar in Bugmünde.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 18. 12. 2017.