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Amtsbezirk Groß Schmückwalde

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

7. 5. 1874
Bildung des Amtsbezirks Groß Schmückwalde Nr. 33 aus den Gutsbezirken Groß Schmückwalde, Klein Schmückwalde und Rheinsgut (3? Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Groß Schmückwalde.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

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Bildung des Gutsbezirks Nasteiken aus dem Gutsbezirk Groß Schmückwalde (teilweise);
Bildung des Gutsbezirks Rheinsgut aus dem Gutsbezirk Groß Schmückwalde (teilweise).

30. 9. 1928
Zusammenschluß der Gutsbezirke Groß Schmückwalde, Klein Schmückwalde, Nasteiken und Rheinsgut zur neuen Landgemeinde Schmückwalde.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Groß Schmückwalde umfaßt die Gemeinde Schmückwalde (1 Gemeinde).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Schmückwalde.


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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 18. 10. 2004.