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1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
16. 7. 1874
Bildung des Amtsbezirks Jablonken Nr. 10 aus den Landgemeinden Theerwisch und Theerwischwolla und den Gutsbezirken Damerau, Damerauwolka, Jablonken, Olschöwken und Theerwisch und den Seen Dzwierzutta, Groß Lensk und Klein Lensk (7 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zuächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Jablonken.
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
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Umwandlung der Gutsbezirke
6. 1. 1883
Endgültige Feststellung des Amtsbezirks Jablonken Nr. 10 mit den Landgemeinden Damerauwolka, Olschöwken, Theerwisch und Theerwischwolla und den Gutsbezirken Damerau, Jablonken und Theerwisch und dem Dzwierzulla-See, dem Groß Lensk-See und dem Klein Lensk-See (7 Gemeinden/Gutsbezirke).
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
9. 3. 1914
Eingliederungder Landgemeinde Jellinowen (teilweise)1 in den Gutsbezirk Ratzeburg, Forst.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19192.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19273.
30. 9. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Damerau in die Landgemeinde Damerauwolka;
Umbenennung der Landgemeinde Damerauwolka in Damerau;
Umwandlung des Gutsbezirks Jablonken in eine Landgemeinde gleichen Namens.
17. 10. 1928
Eingliederung der Gutsbezirke
30. 9. 1929
Eingliederung des Gutsbezirks Ratzeburg, Forst (teilweise)7 in die Landgemeinde Jablonken;
Zusammenschluß der Gutsbezirke
zum Gutsbezirk Johannisburger Heide, Anteil Kr. Ortelsburg, Forst.
28. 9. 1933
Umbenennung der Landgemeinde Theerwischwolla in Theerwischwalde.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
3. 6. 193
Umbenennung der Gemeinden
16. 7. 1938
Bestätigung der Namen
15. 11. 1938
Umbenennung des Amtsbezirks Jablonken in Wildenau.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Wildenau umfaßt die Gemeinden Damerau, Kornau (Ostpr.), Theerwisch, Theerwischwalde und Wildenau (Ostpr.) (5 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Wildenau (Ostpr.).
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Jablonken/Wildenau): | ||||
- | 16. | 7. | 1874: | Gutsbesitzer von Fabeck in Jablonken für 6 Jahre, |
- | 6. | 8. | 1880: | Gutsbesitzer und Kreisdeputierter von Fabeck in Jablonken für weitere 6 Jahre, |
- | 15. | 7. | 188?: | Rittergutsbesitzer von Fabeck in Jablonken für weitere 6 Jahre, |
- | 11. | 7. | 1894: | Rittergutsbesitzer von Fabeck in Jablonken für weitere 6 Jahre, |
- | 30. | 6. | 1898: | Rittergutsbesitzer von Fabeck in Jablonken für weitere 6 Jahre, |
- | 3. | 6. | 1904: | Rittergutsbesitzer von Fabeck in Jablonken für weitere 6 Jahre, |
- | 6. | 5. | 1907: | Güterdirektor Kahl in Theerwisch für 6 Jahre, |
- | 15. | 4. | 1913: | Güterdirektor Kahl in Theerwisch für weitere 6 Jahre, |
- | 4. | 5. | 1916: | Gutsverwalter Preuß in Theerwisch für 6 Jahre, |
- | 11. | 12. | 1919: | Gutsrendant Schwidder in Theerwisch, |
- | 17. | 6. | 1921: | Besitzer Gustav Poppek in Olschöwken, |
- | 27. | 3. | 1930: | Besitzer Oswald Schikowski in Olschöwken, |
- | 25. | 9. | 1933: | Bahnagent a. D. Wilhelm Ober in Jablonken, |
- | . | . | 1945: | ?. |
Fußnoten: | |
1 | 2,5270 ha. |
2 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
3 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
4 | Die im Süden liegende Enklave des Gutsbezirks, die an die Nordgrenze des Gemeindebezirks Theerwisch stößt und sich bis zum Gr. Lenkssee erstreckt. |
5 | Der nördlich der projektierten Eisenbahnlinie Passenheim-Peitschendorf liegende Teil des Gutsbezirks. |
6 | Der nördlich der projektierten Eisenbahnlinie Passenheim-Peitschendorf liegende Teil des Gutsbezirks. |
7 | 154,5564 ha. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 1. 10. 2025.