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Amtsbezirk Grabsten

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

4. 6. 1874
Bildung des Amtsbezirks Gelßinnen Nr. 20 aus den Landgemeinden Gedminnen, Gellßinnen, Grabsten, Jurgen, Kissinnen, Kojellen, Margen, Picktaßen, Schernen, Schnaugsten und Stutten und den Gutsbezirken Bullken, Forst und Schernen (13 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Grabsten.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

30. 1. 1884
Eingliederung des Gutsbezirks Schernen (teilweise)1 in den Gutsbezirk ?, Forst;
Eingliederung des Gutsbezirks Schernen (Rest)2 in die Landgemeinde Kalwen im Amtsbezirk Dawillen.

2. 4. 1885
Eingliederung der Landgemeinde Jurgen (teilweise)3 in den Gutsbezirk Schernen, Forst;
Eingliederung des Gutsbezirks Schernen, Forst (teilweise)4 in die Landgemeinde Jurgen.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

16. 10. 1892
Eingliederung der Landgemeinde Kissinnen (teilweise)5 in den Gutsbezirk Schernen, Forst.

8. 11. 1892
Eingliederung einer Weidefläche6 in die Landgemeinde Schnaugsten.

25. 11. 1893
Eingliederung der Landgemeinde Grabsten (teilweise)7 in die Landgemeinde Kojellen.

2. 2. 1895
Eingliederung der Landgemeinden Grabsten (teilweise)8, Kissinnen (teilweise)9, Kojellen (teilweise)10, Margen (teilweise)11, Picktaßen (teilweise)12 und Stutten (teilweise)13 und der Landgemeinden Jodeiken (teilweise) 14 und Paaschken (teilweise)15 aus dem Amtsbezirk Aglohnen in die Landgemeinde Gelszinnen.

8. 3. 1895
Eingliederung der Landgemeinde Gedminnen (teilweise)16 in die Landgemeinde Baiten im Amtsbezirk Dawillen;
Eingliederung der Landgemeinden Gedminnen (teilweise)17, Gelßinnen (teilweise)18, Jurgen (teilweise)19, Kantweinen (teilweise)20, Mallagen? (teilweise)21, Margen (teilweise)22 und Stutten (teilweise)23, der Landgemeinde Dawillen (teilweise)24 aus dem Amtsbezirk Dawillen und der Landgemeinden Paaschken (teilweise)25 und Rooken (teilweise)26 aus dem Amtsbezirk Aglohnen in die Landgemeinde Schnaugsten;
Eingliederung der Landgemeinden Gedminnen (teilweise)27 und Picktaßen (teilweise)28 und der Landgemeinde Grickßen (teilweise)29 aus dem Amtsbezirk Dawillen in die Landgemeinde Stutten.

13. 4. 1895
Eingliederung der Landgemeinde Kojellen (teilweise)30 in die Landgemeinde Paaschken im Amtsbezirk Aglohnen.

27. 4. 1895
Eingliederung der Landgemeinden Gedminnen (teilweise)31, Schnaugsten (teilweise)32 und Stutten (teilweise)33, der Landgemeinden Aglohnen (teilweise)34 und Keebeln (teilweise)35 aus dem Amtsbezirk Aglohnen, der Landgemeinde Lilischken (teilweise)36 aus dem Amtsbezirk Prökuls? und der Landgemeinde Paschalteiken (teilweise)37 aus dem Amtsbezirk Kebbeln in die Landgemeinde Picktaschen.

6. 6. 1896
Eingliederung der Landgemeinde Ziauken (teilweise)38 aus dem Amtsbezirk Aglohnen in den Gutsbezirk Schernen.

21. 10. 1897
Zusammenschluß der Landgemeinden Aßecken39 und Schernen und des Gutes Schernen zum neuen Gutsbezirk Schernen.

28. 1. 1911
Eingliederung der Landgemeinde Schnaugsten (teilweise)40 in die Landgemeinde Jurgen.

18. 9. 1911
Eingliederung der Landgemeinde Schnaugsten (teilweise)41 in die Landgemeinde Gedminnen.

9. 1. 1920
Der Amtsbezirk Gellßinnen umfaßt die Landgemeinden Gedminnen, Gellßinnen, Grabsten, Jurgen, Kissinnen, Kojellen, Margen, Picktaßen, Schnaugsten, Stutten und den Gutsbezirk Schernen, Forst (11 Gemeinden/Gutsbezirke).

10. 1. 1920
Abtretung des Amtsbezirks Gellßinnen an das Memelgebiet.


22. 3. 1939
Der Amtsbezirk Gelßinnen tritt von Litauen (Memelgebiet) zum Reich.
Er umfaßt die Gemeinden Gedminnen, Gellßinnen, Grabsten, Jurgen, Kissinnen, Kojellen, Margen, Piktaßen, Schnaugsten, Stutten und den Gutsbezirk Schernen, Forst (11 Gemeinden/Gutsbezirke).

1. 5. 1939
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden;
Zusammenschluß der Gemeinden Gedminnen, Stutten und der Gemeinde Baiten im Amtsbezirk Dawillen zur neuen Gemeinde Stutten;
Zusammenschluß der Gemeinden Gelßinnen, Margen und Piktaßen zur neuen Gemeinde Gelßinnen;
Zusammenschluß der Gemeinden Grabsten, Kojellen und der Gemeinde Jodicken im Amtsbezirk Aglohnen zur neuen Gemeinde Grabsten;
Zusammenschluß der Gemeinden Jurgen, Kissinnen und des Gutsbezirks Schernen, Forst zur neuen Gemeinde Kissinnen;
Zusammenschluß der Gemeinde Schnaugsten und der Gemeinden Grickschen und Liewern im Amtsbezirk Dawillen zur neuen Gemeinde Schnaugsten.

1. 5. 1939?
Auflösung des Amtsbezirks Gellßinnen; Bildung des neuen Amtsbezirks Grabsten aus den Gemeinden Gellßinnen, Grabsten, Kissinnen und der Gemeinde Rooken aus dem Amtsbezirk Aglohnen;
Eingliederung der Gemeinden Schnaugsten (teilweise) und Stutten (teilweise) in den Amtsbezirk Dawillen.

30. 1. 1941
Vorgesehene endgültige Namen sind für:

Diese Umbenennungen treten aber nicht mehr in Kraft.

1. 10. 1944
Der Amtsbezirk Grabsten umfaßt die Gemeinden Gelßinnen, Grabsten, Kissinnen und Rooken (4 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Grabsten.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 7. 5. 2005.