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Amtsbezirk Liebenfelde (Ostpr.)

6. 6. 1864
Eingliederung der Dienstländereien

13. 2. 1866
Eingliederung der Landgemeinde Alt Abschruten (teilweise)3 in den Gutsbezirk Alt Schaudienen.


1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten

9. 4. 1874
Bildung des Amtsbezirks Mehlauken Nr. 22 aus den Landgemeinden Alexen, Alt Abschruten, Ant-Alexen und Luschninken und den Gutsbezirken Adlig Mehlauken und Alt Pawlauken (6 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Mehlauken.

29. 11. 1875
Eingliederung der Landgemeinde Luschninken (teilweise)4 in die Landgemeinde Plicken im Amtsbezirk Uszballen.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

6. 1. 1883
Endgültige Feststellung des Amtsbezirks Mehlauken Nr. 22 mit den Landgemeinden Alexen, Alt Abschruten, Ant-Alexen und Luschninken und den Gutsbezirken Adlig Mehlauken (teilweise)5, Alt Pawlauken und Alt Sternberg, Forst (teilweise)6 und Mehlauken Vorwerk7 (6 1/2 1/3 Gemeinden/Gutsbezirke).

18. 8. 1887
Eingliederung der Gutsbezirke

29. 8. 1888
Zusammenschluß der Landgemeinde Alt Pawlauken und des Gutsbezirks Mehlauken10 zur Landgemeinde Mehlauken, Dorf.

8. 11. 1890
Eingliederung der Landgemeinde Ant-Alexen (teilweise)111und des Gutsbezirks Adlig Mehlauken (teilweise)12 in die Landgemeinde Mehlauken, Dorf.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

1. 12. 1894
Eingliederung der Landgemeinde Alt Abschruten (teilweise)13 in die Landgemeinde Neu Schaudienen im Amtsbezirk Ußballen.

2. 5. 1895
Eingliederung der Landgemeinde Alexen (teilweise)14 in den Gutsbezirk Adlig Mehlauken.

4. 5. 1896
Eingliederung des Gutsbezirks Mehlauken, Forst (teilweise)15 aus dem Amtsbezirk Cotta? in die Landgemeinde Alt Abschruten;
Umbenenung der Landgemeinde Alt Abschruten in Abschruten.

6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 191918.

28. 9. 1920
Eingliederung der Landgemeinde Luschninken (teilweise)119in den Gutsbezirk Mehlauken, Forst im Amtsbezirk Kotta?

2. 6. 1922
Eingliederung der Landgemeinde Mehlauken (teilweise)20 in die Landgemeinde Schaltischledimmen im Amtsbezirk Schaltischledimmen.

5. 7. 1922
Eingliederung der Landgemeinde Ant-Alexen in die Landgemeinde Mehlauken.

16. 8. 1923
Eingliederung der Landgemeinde Mehlauken (teilweise)21 in die Landgemeinde Schaltischledimmen im Amtsbezirk Schaltischledimmen.

2. 5. 1924
Eingliederung des Gutsbezirks Adlig Mehlauken in die Landgemeinde Mehlauken.

20. 4. 1924
Eingliederung der Landgemeinde Luschninken (teilweise)22 in die Landgemeinde Piplin im Amtsbezirk Piplin.

4. 12. 1924
Auflösung des Amtsbezirks Mehlauken;
Eingliederung

des Gutsbezirks Alt Sternberg (teilweise)223in den Amtsbezirk Alt Sternberg.
Bildung des Amtsbezirks Mehlauken aus der Landgemeinde Mehlauken.
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Mehlauken.
Bildung des Amtsbezirks Alexen aus der Landgemeinde Alexen und den Gutsbezirken Alt Sternberg, Forst (teilweise)24 und Mehlauken, Forst (teilweise)25 bisher Amtsbezirk Piplin.
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Alexen.

12. 2. 1926
Zusammenschluß der Landgemeinden Alexen und Mehlauken zur Landgemeinde Mehlauken.

8. 12. 1926
Eingliederung der Gutsbezirke Alt Sternberg, Forst (teilweise)26 und Mehlauken, Forst (teilweise)27 in den Amtsbezirk Alt Sternberg;
Auflösung des Amtsbezirks Alexen.

30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 192728.

30. 9. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Alt Sternberg aus dem Amtsbezirk Uszballen in die Landgemeinde Mehlauken.

30. 9. 1929
Eingliederung des Gutsbezirks Alt Sternberg, Forst (teilweise)29 aus dem Amtsbezirk Alt Sternberg in die Landgemeinde Mehlauken.

17. 4. 1931
Eingliederung der Landgemeinde Mehlauken (teilweise)30 in den Gutsbezirk Moosbruch im Amtsbezirk Lauknen.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
Eingliederung der Gemeinde Luschninken (teilweise)31 aus dem Amtsbezirk Uszballen in die Gemeinde Mehlauken.

3. 6. 1938
Umbenennung

16. 7. 1938
Bestätigung der Namen

1. 4. 1939
Eingliederung der Gemeinde Friedrichsmühle aus dem Amtsbezirk Mühlenau und der Gemeinde Kunzenrode aus dem Amtsbezirk Neuwiese in die Gemeinde Liebenfelde (Ostpr.).

1. 4. 1940
Bildung des Gutsbezirks Moosbruch aus
den Gemeinden

den Gutsbezirken

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Liebenfelde (Ostpr.) umfaßt die Gemeinde Liebenfelde (Ostpr.) und den Gutsbezirk Moosbruch (teilweise) (1 1/5 Gemeinden/Gutsbezirke). Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Liebenfelde (Ostpr.).



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Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 29. 6. 20025