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Amtsbezirk Adlig Neuendorf

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

30. 4. 1874
Bildung des Amtsbezirks Neuendorf Nr. 6 im Landkreis Königsberg i. Pr. aus dem Gutsbezirk Neuendorf (1 Gutsbezirk).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Neuendorf.
Bildung des Amtsbezirks Seeligenfeldt Nr. 7 im Landkreis Königsberg i. Pr. aus den Landgemeinden Schönfließ und Seligenfeld und dem Gutsbezirk Jerusalem (3 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Schönfließ.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

5. 5. 1894
Eingliederung des Gutsbezirks Rosenau (teilweise)1 aus dem Amtsbezirk Aweiden in die Landgemeinde Schönfließ;
Eingliederung der Landgemeinde Schönfließ (teilweise)2 in den Gutsbezirk Rosenau im Amtsbezirk Aweiden.

?
Umbenennung des Gutsbezirks Neuendorf in Adlig Neuendorf.

?. 4. 1905
Eingliederung der Landgemeinde Schönfließ (teilweise)3 in die Stadtgemeinde und den Stadtkreis Königsberg i. Pr.

4. 11. 1924
Eingliederung des Gutsbezirks Speichersdorf (teilweise)4 aus dem Amtsbezirk Aweiden in die Landgemeinde Schönfließ.

30. 9. 1928
Umwandlung des Gutsbezirks Adlig Neuendorf in eine Landgemeinde gleichen Namens;
Eingliederung des Gutsbezirks Aweiden (teilweise)5 aus dem Amtsbezirk Aweiden in die Landgemeinde Seligenfeld.

15. 11. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Jerusalem in die Stadtgemeinde und den Stadtkreis Königsberg i. Pr.

14. 5. 1930
Zusammenschluß der Landgemeinden Adlig Neuendorf, Schönfließ und Seligenfeld zum neuen Amtsbezirk Adlig Neuendorf;
Auflösung der Amtsbezirke Neuendorf und Seligenfeld.

31. 5. 1930
Eingliederung der kommunalfreien Pregelwiesen (teilweise)6 in die Landgemeinde Adlig Neuendorf;
Eingliederung der kommunalfreien Pregelwiesen (teilweise)7 in die Landgemeinde Seligenfeld.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 4. 1939
Eingliederung der Gemeinden Schönfließ und Seligenfeld in die Stadt und den Stadtkreis Königsberg (Pr);
Eingliederung der Gemeinde Adlig Neuendorf (teilweise) in die Gemeinde Gutenfeld im Amtsbezirk Steinbeck;
Eingliederung der Gemeinde Adlig Neuendorf (Rest) in die Stadt und den Stadtkreis Königsberg (Pr);
Auflösung des Amtsbezirks Adlig Neuendorf.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 21. 7. 2004.