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Amtsbezirk Schönbruch

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.

11. 6. 1874
Bildung des Amtsbezirks Juditten Nr. 20 aus der Landgemeinde Prauerschitten und dem Gutsbezirk Juditten (2 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Juditten.
Bildung des Amtsbezirks Schönbruch Nr. 19 aus den Landgemeinden Rettauen, Rockeln, Schönbruch und Woduhnkeim und den Gutsbezirken Groß Poninken, Korittken, Pöhlen, Rambsen, Schönbruch, Trosienen und Woduhnkeim (11 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Schönbruch.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

4. 11. 1893
Eingliederung der Landgemeinde Köllmisch Woduhnkeim in den Gutsbezirk Adlig Woduhnkeim.

11. 12. 1894
Umwandlung der Landgemeinde Rettauen in einen Gutsbezirk gleichen Namens.

14. 7. 1899
Eingliederung der Landgemeinde Skitten (teilweise)1 aus dem Amtsbezirk Liesken in den Gutsbezirk Juditten.

11. 12. 1901
Eingliederung der Landgemeinde Schönbruch (teilweise)2 in den Gutsbezirk Schönbruch;
Eingliederung des Gutsbezirks Schönbruch (teilweise)3 in die Landgemeinde Schönbruch.

30. 9. 1905
Eingliederung des Gutsbezirks Wicken (teilweise)4 aus dem Amtsbezirk Groß Sporwitten in den Gutsbezirk Schönbruch.

30. 9. 1928
Zusammenschluß der Landgemeinde Prauerschitten und des Gutsbezirks Juditten zur neuen Landgemeinde Juditten;
Zusammenschluß des Gutsbezirks Pöhlen und des Gutsbezirks Sehmen im Amtsbezirk Sehmen zur neuen Landgemeinde Sehmen;
Zusammenschluß der Landgemeinde Rockeln und der Gutsbezirke Adlig Woduhnkeim, Groß Poninken, Korittken, Rettauen und Trosienen zur neuen Landgemeinde Groß Poninken.

1. 11. 1928
Eingliederung der Gutsbezirke Rambsen und Schönbruch und des Gutsbezirks Wicken aus dem Amtsbezirk Groß Sporwitten in die Landgemeinde Schönbruch.

?
Auflösung des Amtsbezirks Juditten.

1. 4. 1932
Eingliederung der Landgemeinde Groß Poninken (teilweise)5 in die Landgemeinde Langhaken im Amtsbezirk Landskron;
Eingliederung der Landgemeinde Groß Poninken (teilweise)6 in die Landgemeinde Stolzenfeld im Amtsbezirk Langendorf;
Eingliederung der Landgemeinde Langhaken (teilweise)7 aus dem Amtsbezirk Landskron in die Landgemeinde Groß Poninken;
Eingliederung der Landgemeinde Stolzenfeld (teilweise)8 aus dem Amtsbezirk Langendorf in die Landgemeinde Groß Poninken.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 4. 1938
Zusammenschluß der Gemeinde Juditten und der Dompendehl aus dem Amtsbezirk Liesken zur neuen Gemeinde Juditten im Amtsbezirk Schönbruch.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Schönbruch umfaßt die Gemeinden Groß Poninken, Juditten und Schönbruch (3 Gemeinden). Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Schönbruch.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 8. 5. 2005.