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Amtsbezirk Soltmahnen

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Bildung des neuen Amtsbezirks Soltmahnen Nr. 31 aus den Landgemeinden Neufreudenthal und Soltmahnen, bisher Amtsbezirk Siewken (2 Gemeinden).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Soltmahnen?.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Soltmahnen umfaßt die Gemeinden Neu Freudenthal und Soltmahnen (2 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Neu Freudenthal.


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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 22. 10. 2004.