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Amtsbezirk Bistritz

26. 10. 1939
Die bisher polnischen Gemeinden Bystrzyca und Nydek treten zum Deutschen Reich.
Vorläufige Umbenennung der Gemeinde:

1. 4. 1940
Einführung von Artikel III1 der Verordnung über die Einführung der Deutschen Gemeindeordnung in den eingegliederten Ostgebieten vom 21. 12. 1939.

23. 8. 1941
Bildung des Amtsbezirks Bistritz aus den Gemeinden Bistritz und Nidek (2 Gemeinden).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtskommissar in Bistritz.

15. 10. 1941
Übertragung der Aufgaben der Ortspolizeiverwaltung auf den Amtsbezirk Bistritz.

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Die vorgesehenen endgültigen Namen sind für:

Diese Umbenennungen treten aber nicht mehr in Kraft.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Bistritz umfaßt die Gemeinden Bistritz und Niedec?k (2 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtskommissar in Bistritz.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 15. 4. 2006.