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Ortspolizeibezirk Pohlom

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

3. 4. 1874
Bildung des Amtsbezirks Pohlom Nr. 17 aus den Landgemeinden Altenstein Colonie, Nieder Gogelau, Ober Gogelau und Pohlom und die Gutsbezirke Nieder Gogelau, Ober Gogelau und Pohlom (7 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Ober Gogelau.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

1. 1. 1913
Eingliederung des Gutsbezirks Pohlom (teilweise)1 in die Landgemeinde Pohlom.

?
Eingliederung des Gutsbezirks Pohlom in die Landgemeinde Pohlom.

2. 7. 1922
Der Amtsbezirk Pohlom umfaßt die Landgemeinden Altenstein, Gogolau und Pohlom und den Gutsbezirk Ober Gogolau (4 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.

3. 7. 1922
Abtretung des Amtsbezirks Pohlom an Polen.


13. 4. 1943
Bildung des neuen Ortspolizeibezirks Pohlom aus den Gemeinden Gemeinden Gogolau und Pohlom, bisher Ortspolizeibezirk Marklowitz.

?
Der vorgesehene endgültig Name ist für:

Diese Umbenennung tritt aber nicht mehr in Kraft.

1. 1. 1945
Der Ortspolizeibezirk Pohlom umfaßt die Gemeinden Gogolau und Pohlom (2 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Ortspolizeiverwalter in Pohlom.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 14. 4. 2006.