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Ortspolizeibezirk Knurow

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

3. 4. 1874
Bildung des Amtsbezirks Knurow Nr. 3 aus den Landgemeinden Knurow und Nieborowitz und den Gutsbezirken Knurow und Nieborowitz (4 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Knurow.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

25. 7. 1911
Eingliederung der Landgemeinde Nieborowitz und des Gutsbezirks Nieborowitz in den Amtsbezirk Pilchowitz.

1. 4. 1913
Eingliederung des Gutsbezirks Knurow (teilweise)1 in die Landgemeinde Knurow.

2. 7. 1922
Der Amtsbezirk Knurow umfaßt die Landgemeinde Knurow und den Gutsbezirk Knurow (2 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zuletztverwaltet vom Amtsvorsteher in ?.

3. 7. 1922
Abtretung des Amtsbezirks Knurow an Polen.


26. 10. 1939
Die bisher polnischen Gemeinde Knurow tritt zum Deutschen Reich.

27. 2. 1940
Verleihung des Rechts der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935 an die Gemeinde Knurow.

23. 7. 1941
Bildung des Ortspolizeibezirks Knurow aus der Gemeinde Knurow.

?
Der vorgesehene endgültige Name ist für:

Diese Umbenennung tritt aber nicht mehr in Kraft.

1. 1. 1945
Der Ortspolizeibezirk Knurow umfaßt die Gemeinde Knurow (1 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Ortspolizeiverwalter in Knurow.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 14. 4. 2006.