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Amtsbezirk Lubom

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten

28. 3. 1874
Eingliederung der Landgemeinde Binkowitz (teilweise)1 in die Landgemeinde Niebotschau.

22. 5. 1874
Bildung des Amtsbezirks Grabowka Nr. 28 aus den Landgemeinden Grabowka, Lubom, Niebotschau, Syrin und die Gutsbezirke Grabowka, Lubom, Niebotschau und Syrin (8 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Schloß Kuchelna.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19192.

2. 7. 1923
Der Amtsbezirk Grabowka umfaßt die Landgemeinden Lubom, Niebotschau und Syrin und die Gutsbezirke Grabowka, Lubom, Niebotschau und Syrin (7 Gemeinden/Gutsbezirke).

3. 7. 1923
Abtretung des Amtsbezirks Grabowka an Polen.


20. 11. 1939
Eingliederung der Gemeinden Ellguth-Tworkau, Lubom, Niebotschau und Syrin aus dem Landkreis Rybnik in den Landkreis Ratibor.

26. 1. 1940
Verleihung des Rechts der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935 an die Gemeinden Ellguth-Tworkau, Lubom, Niebotschau und Syrin.

?
Bildung des Amtsbezirks Lubom aus den Gemeinden Ellguth-Tworkau, Lubom, Niebotschau und Syrin.
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.

?
Vorgesehene endgültige Namen sind für

Diese Umbenennungen treten aber nicht mehr in Kraft.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Lubom umfaßt die Gemeinden Ellguth-Tworkau, Lubom, Niebotschau und Syrin (4 Gemeinden). Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 1. 10. 2011.