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Amtsbezirk Schwammelwitz

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

3. 4. 1874
Bildung des Amtsbezirks Schwammelwitz Nr. 3 aus den Landgemeinden Heinersdorf, Schwammelwitz und Stübendorf und den Gutsbezirken Fürstenvorwerk, Schwammelwitz, Schwammelwitz, Forst und Stübendorf (7 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Schwammelwitz.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

21. 3. 1912
Eingliederung des Gutsbezirks Geseß (teilweise)1 aus dem Amtsbezirk Geseß in die Landgemeinde Heinersdorf;
Eingliederung der Landgemeinde Heinersdorf (teilweise)2 in den Gutsbezirk Geseß im Amtsbezirk Geseß.

19. 5. 1913
Eingliederung der Landgemeinde Geseß (teilweise)3 aus dem Amtsbezirk Geseß in die Landgemeinde Heinersdorf;
Eingliederung der Landgemeinde Heinersdorf (teilweise)4 in die Landgemeinde Geseß im Amtsbezirk Geseß.

30. 9. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Schwammelwitz in die Landgemeinde Schwammelwitz;
Eingliederung des Gutsbezirks Schwammelwitz, Forst in die Landgemeinde Friedrichseck im Amtsbezirk ;
Eingliederung des Gutsbezirks Schwammelwitz, Fürstenvorwerk in die Landgemeinde Alt Wilmsdorf im Amtsbezirk Geseß;
Eingliederung des Gutsbezirks Stübendorf in die Landgemeinde Stübendorf.

9. 5. 1933
Bildung des neuen Amtsbezirks Schwammelwitz aus den Landgemeinden Heinersdorf, Schwammelwitz und Stübendorf, der Landgemeinde Alt Wilmsdorf aus dem Amtsbezirk Geseß und der Landgemeinde Friedrichseck aus dem Amtsbezirk Rathmannsdorf;
Auflösung des alten Amtsbezirks Schwammelwitz.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 1. 1935
Bildung des neuen Gutsbezirks Staubecken Ottmachau5 aus den Gemeinden Friedrichseck (teilweise) und Stübendorf (teilweise);
Eingliederung der Gemeinde Friedrichseck (Rest) in die Stadt Ottmachau im Kreis Grottkau;
Eingliederung der Gemeinde Stübendorf (Rest) in die Gemeinde Schwammelwitz.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 7. 1938
Eingliederung gemeindefreier Parzellen6 in die Gemeinde Heinersdorf.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Schwammelwitz umfaßt die Gemeinden Alt Wilmsdorf, Heinersdorf und Schwammelwitz (3 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 10. 12. 2003.