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Amtsbezirk Bratsch

nach 1. 1. 1908
Bildung des neuen Amtsbezirks Bratsch aus den Landgemeinden Bratsch, Peterwitz und Türmitz, bisher Amtsbezirk Sauerwitz.
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

28. 7. 1936
Umbenennung der Gemeinde Peterwitz in Zietenbusch.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Bratsch umfaßt die Gemeinden Bratsch, Türmitz und Zietenbusch (3 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.


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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 13. 2. 2002.