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Amtsbezirk Petersheide

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

5. 3. 1874
Bildung des Amtsbezirks Petersheide Nr. 13 aus den Landgemeinden Eckwertsheide, Königswalde, Petersheide und Schönheide und den Gutsbezirken Eckwertsheide, Petersheide Borkert, Petersheide Laqua und Schönheide (8 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Schönheide.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

30. 9. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Eckwertsheide in die Landgemeinde Eckwertsheide;
Eingliederung des Gutsbezirks Schönheide in die Landgemeinde Schönheide.

1. 10. 1934
Eingliederung des Gutsbezirks1 Schwedlich (teilweise)2 aus dem Amtsbezirk Seiffersdorf b. Ottmachau in die Landgemeinde Petersheide.

1. 4. 1939
Zusammenschluß der Gemeinden Petersheide und Schönheide zur neuen Gemeinde Petersheide.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Petersheide umfaßt die Gemeinden Eckwertsheide und Petersheide (2 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 5. 3. 2009.