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Amtsbezirk Weißdorf

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

27. 2. 1874
Bildung des Amtsbezirks Nicoline Nr. 2 aus den Landgemeinden Golschwitz, Nicoline und Sowade und den Gutsbezirken Golschwitz und Nicoline (5 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Heidehaus.
Bildung des Amtsbezirks Niewe Nr. 4 aus den Landgemeinden Borkwitz, Deutsch Jamke, Niewe und Sorge und den Gutsbezirken Deutsch Jamke, Niewe und Sorge (7 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Niewe.
Bildung des Amtsbezirks Schloß Schurgast Nr. 3 aus den Landgemeinden Schurgast, Dorf, Schurgast, Schloß und Weißdorf und den Gutsbezirken Schurgast und Weißdorf (5 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Schloß Schurgast.

18. 10. 1874
Bildung des Gutsbezirks Heidehaus aus dem Gutsbezirk Golschwitz (teilweise)4.

?
Bildung des neuen Amtsbezirks Schloß Schurgast aus den Amtsbezirken Nicoline, Niewe und Schloß Schurgast.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

20. 7. 1908
Eingliederung der Landgemeinde Weißdorf (teilweise)5 in den Gutsbezirk Weißdorf;
Eingliederung des Gutsbezirks Weißdorf (teilweise)6 in die Landgemeinde Weißdorf.

5. 10. 1912
Eingliederung der Landgemeinde Golschwitz (teilweise)7 in die Landgemeinde Norok im Amtsbezirk Norok.

19. 11. 1912
Eingliederung des Gutsbezirks Golschwitz (teilweise)8 in die Landgemeinde Golschwitz.

30. 9. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Golschwitz in die Landgemeinde Golschwitz;
Eingliederung der Gutsbezirke Heidehaus und Niewe in die Landgemeinde Borkwitz;
Eingliederung des Gutsbezirks Nikoline in die Landgemeinde Nikoline;
Eingliederung des Gutsbezirks Schurgast, Schloß in die Stadtgemeinde Schurgast.

31. 10.1928
Eingliederung des Gutsbezirks Weißdorf in die Landgemeinde Weißdorf.

?
Umbenennung des Amtsbezirks Schloß Schurgast in Weißdorf.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

28. 7. 1936
Umbenennung der Gemeinden:

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Weißdorf umfaßt die Gemeinden Borkenhain O.S., Eichenried, Niklasfähre und Weißdorf (4 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 27. 11. 2003.