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Amtsbezirk Strehlen-Land

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872. Es gelten

27. 2. 1874
Bildung des Amtsbezirks Strehlen I Nr. 6 aus den Landgemeinden Hussinetz, Kuschlau, Niklasdorf und Töppendorf und dem Gutsbezirk Niklasdorf (5 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Strehlen.
Bildung des Amtsbezirks Strehlen II Nr. 7 aus den Landgemeinden Mehltheuer, Mittel Podiebrad, Nieder Podiebrad, Ober Podiebrad und Woiselwitz (5 Gemeinden).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in .Strehlen.

3. 12. 1880
Endgültige Feststellung des Amtsbezirks Strehlen I Nr. 6 mit den Landgemeinden Hussinetz, Kuschlau, Niklasdorf und Töppendorf und dem Gutsbezirk Niklasdorf (5 Gemeinden/Gutsbezirke).
Endgültige Feststellung des Amtsbezirks Strehlen II Nr. 7 mit den Landgemeinden Mehltheuer, Mittel Podiebrad, Nieder Podiebrad, Ober Podiebrad und Woiselwitz (5 Gemeinden).

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

29. 12. 1884
Eingliederung der Landgemeinde Woiselwitz in die Stadtgemeinde Strehlen.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19191.

11. 5. 1923
Eingliederung der Langemeinde Hussinetz (teilweise)2 in die Stadtgemeinde Strehlen.

25. 10. 1925
Eingliederung der Langemeinden Hussinetz (teilweise) und Nieder Podiebrad (teilweise) in die Stadtgemeinde Strehlen.

30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19273.

17. 10. 1928
Zusammenschluß der Landgemeinden Mehltheuer, Mittel Podiebrad, Nieder Podiebrad und Ober Podiebrad und des Gutsbezirks Mehltheuer, Forst im Amtsbezirk Crummendorf zur Landgemeinde Mehltheuer-Podiebrad.

31. 10. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Niklasdorf in die Landgemeinde Niklasdorf.

1928?
Zusammenschluß der Amtsbezirke Strehlen I und Strehlen II zum A mtsbezirk Strehlen-Land.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

11. 2. 1937
Umbenennung der Gemeinden

1. 4. 1938
Eingliederung der Gemeinde Striege (teilweise)4 in die Gemeinde Friedrichstein.

1. 4. 1941
Eingliederung der Stadt Strehlen (teilweise)5 in die Gemeinde Kuschlau.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Strehlen-Land umfaßt die Gemeinden Friedrichstein (Niederschles.), Kuschlau, Mehltheuer, Niklasdorf Striege und Töppendorf (6 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Strehlen.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 10. 7. 2026.